Gewerbesteuer als abzugsfähige Betriebsausgaben

Hallo,

heutzutage besteht das Betriebsausgabenabzugsverbot. Vorher war es möglich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzuziehen. Wie wurde dies umgesetzt? Habe gerade das EStG von 1999 vorliegen, kann aber keine Quellen finden.

Könnt ihr mir helfen und mir Quellen nennen, in der ich eine entsprechende Formel dafür finde.

Vielen Dank und liebe Grüße

Formel wofür?

Soweit ich gehört hab, wird die Gewerbesteuer nicht einfach als Betriebsausgabe angesetzt und dann abgezogen von der Einkommensteuer, sondern mit einer bestimmten Formel abgezogen. Kann auch falsch dabei liegen, allerdings würde michj dennoch interessieren, wie die Gewerbesteuer angerechnet wird und wo das steht, bzw. stand.

Dankeee

Soweit ich gehört hab, wird die Gewerbesteuer nicht einfach
als Betriebsausgabe angesetzt

Bei Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG schon.

und dann abgezogen von der
Einkommensteuer, sondern mit einer bestimmten Formel
abgezogen. Kann auch falsch dabei liegen, allerdings würde
michj dennoch interessieren, wie die Gewerbesteuer angerechnet
wird und wo das steht, bzw. stand.

Nirgendwo, also zumindest nicht im Gesetz!

Hallo,

Soweit ich gehört hab, wird die Gewerbesteuer nicht einfach als Betriebsausgabe angesetzt

Bei Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG schon.

Aha. Ich dachte die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr. Das gilt dann auch bei Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG.

und dann abgezogen von der Einkommensteuer, sondern mit einer bestimmten Formel abgezogen. Kann auch falsch dabei liegen, allerdings würde mich dennoch interessieren, wie die Gewerbesteuer angerechnet wird und wo das steht, bzw. stand.

Nirgendwo, also zumindest nicht im Gesetz!

Nein? Und was ist dann das hier? http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934…
Bis 2007 war der Faktor 1,8. Wie die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe berücksichtigt wurde, wird hier ganz gut erklärt: http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswis…

Grüße

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Okay erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
In meinem Fallbeispiel geht es um einen Landwirten, der nach Durchschnittssätzen bewertet und er durch Verkauf hinzugekaufter Ware auch gewerbliche Einkünfte erzielt.

Da der Landwirt ja seine gewerblichen Gewinne gewerblich Versteuert, kann er ja nicht mehr nachträglich die Gewerbesteuer abziehen vom Gewinn und eine neue Gewerbesteuer berechnen. Das wäre ja ein Teufelskreislauf und würde ewig weitergehen, weil er dann die neu berechnete Gewerbesteuer wieder als Betriebsausgabe abziehen könnte… Oder wird das dann so gemacht, dass die Gewerbesteuer erst berechnet wird, diese dann vom gewerblichen Gewinn abgezogen wird und die neu berechnete Gewerbesteuer zu zahlen ist?

Oder zieht er auch hier ienfach die Gewerbesteuer vond er Einkommensteuer ab? Dann wird ja sein Einkommen gar nicht höher versteuert… Er selbst erleidet darunter keinen Nachteil…

Ich glaube ich denke einfach viel zu kompliziert…

JAAAA!!! PERFEEEEEEKT!!! MUAAAAAA
Vielen lieben herzlichen Dank, denau diese Formel habe ich gesucht.

Das mit dem 1,8fachen ist doch die Gewerbesteueranrechnung die 2001 eingeführt wurde, oder? Das stellt ja nicht direkt Betriebsausgaben dar.
Aber die Formel in

http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswis…

ist genau das was ich gesucht habe mit dem Devisor. Mir stellt sich nur noch eine Frage: Diese Formel muss doch gesetzlich auch irgendwo verankert gewesen sein. Stand die nicht auch irgendwo im EStG?

Vielen Vielen Dank nochmal

Nein, die stand da nirgendwo!

Der Link von ElBuffo (oder so ähnlich) ist übrigens nicht erschöpfend…
Gab da auch noch die 5/6-Methode.

Da der Landwirt ja seine gewerblichen Gewinne gewerblich
Versteuert, kann er ja nicht mehr nachträglich die
Gewerbesteuer abziehen vom Gewinn und eine neue Gewerbesteuer
berechnen. Das wäre ja ein Teufelskreislauf und würde ewig
weitergehen, weil er dann die neu berechnete Gewerbesteuer
wieder als Betriebsausgabe abziehen könnte… Oder wird das
dann so gemacht, dass die Gewerbesteuer erst berechnet wird,
diese dann vom gewerblichen Gewinn abgezogen wird und die neu
berechnete Gewerbesteuer zu zahlen ist?

Das genau berechnet die verlinkte Formel.
Aber erstellt dieser Landwirt denn eine Bilanz, oder hat zumindest in Zeiten, in denen die GewSt noch BA war, eine Bilanz erstellt?
Wenn nicht, ist die ganze Rechnerei nämlich hinfällig.

Oder zieht er auch hier ienfach die Gewerbesteuer vond er
Einkommensteuer ab? Dann wird ja sein Einkommen gar nicht
höher versteuert… Er selbst erleidet darunter keinen
Nachteil…

Ich glaube ich denke einfach viel zu kompliziert…

Das denk ich auch!

Also nochmal.
Die Gewerbesteuer mindert den Gewinn. Je nach Gewinnermittlungsart den Gewinn des Enstehungsjahres (Bilanz) oder den Gewinn des Zahlungsjahres (EÜR).
ZUSÄTZLICH ist das 1,8 fache des GewSt-MB von der ESt direkt abzugsfähig. So ist die GewSt bis auf einen kleinen Rest (abhängig vom Hebesatz) keine stl Belastung.

Der TE hat in seiner Frage eindeutig klargestellt, dass es sich um
die Rechtslage geht, in der die GewSt noch als BA abzugsfähig ist!

Und die Frage war nicht, wo die Anrechnung steht, sondern wo die
Formel zur Berücksichtiung als BA steht

JAAAA!!! PERFEEEEEEKT!!! MUAAAAAA
Vielen lieben herzlichen Dank, denau diese Formel habe ich
gesucht.

Das mit dem 1,8fachen ist doch die Gewerbesteueranrechnung die
2001 eingeführt wurde, oder?

Das stellt ja nicht direkt Betriebsausgaben dar.

Genau, Betriebsausgabe ist die Gewerbesteuer selbst.
Und diese kann und konnte beim Unternehmer von dessen persönlicher Einkommenssteuerschuld abgezogen werden.

Aber die Formel in

http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswis…

ist genau das was ich gesucht habe mit dem Devisor. Mir stellt
sich nur noch eine Frage: Diese Formel muss doch gesetzlich
auch irgendwo verankert gewesen sein. Stand die nicht auch
irgendwo im EStG?

Nein, die Stand natürlich im alten Gewerbesteuergesetz.
Hier noch mal ein anderer Link, der alles schön aufdröselt und auch auf den jeweiligen Paragraphen hinweist. http://www.burkes.de/steuern-gewerbesteuer.html
Da steht dann auch, dass die 5/6-Methode lediglich für Bilanzierer dazu diente, die Gewerbesteuerrückstellung zu berechnen. Insofern hatte ich mir diesen Hinweis gespart.

Grüße

Wenn der Landwirt keine Bilanz erstellt kann er doch nur die Gewerbesteuer über das 1,8fache des Messbetrages auf die Einkommensteuer anrechnen, oder? Gewerbesteuer als Betriebsausgabe kann er ja nicht anwenden, weil er keine Rückstellungen ohne Bilanz erstellen kann. Seh ich das richtig?

Hallo,

Gewerbesteuer als Betriebsausgabe kann er ja nicht anwenden, weil er keine Rückstellungen ohne Bilanz erstellen kann. Seh ich das
richtig?

Jein. Rückstellung ohne Bilanz geht nicht. Bei EÜR stellte die Gewerbesteuer zum Zeitpunkt der Abführung die Betriebsausgabe dar. Steht übrigens in dem Link, der dafür bemängelt wurde, dass dort die 5/6-Methode fehlen würde. Die war jedoch für den hier angefragten Fall nicht relevant.

Grüße