Wenn man ein Personenunternehmen mit 2 Mitunternehmern Gewinnverteilung 50/50 hat und bspw. einen Restgewinn von 100.000 €. Wird dann auf Grundlage der 100.000 € die Gewerbesteuer berechnet oder wird der Gewinn zunächst auf die Mitunternehmer aufgeteilt (Transparenzprinzip) und dort separiert der GewSt unterzogen? Bei erster Möglichkeit ist nicht klar, wie die Steuerermäßigung gemäß § 35 EStG, bei der Ermittlung der Est anzuwenden ist. Werden die Einkommenssteuerbelastungen dann zusammengerechnet und dann kommt es zum Abzug der Steuerermäßigung ? Sehr verwirrend das Ganze! Vielen Dank im Voraus!
die GbR ist gewerbesteuerpflichtig und der Messbetrag wird aufgeteilt und mit der einh.+ges. Feststellung den Mitunternehmern zugerechnet. Ergibt sich aus den Erklärungen.
Lia