Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen

Hallo,

Bei einem Einzelunternehmen:
wird die Gewerbesteuer durch den Umsatz oder den Gewerbeertrag/Gewinn ermittelt ?

  • Der Freibetrag von 25.000,-€ der Gewerbesteuer bezieht sich auf die zu entrichtende Gewerbesteuer oder den Umsatz/Gewinn ?
  • Investitionen gelten als Gewinn mindernd und werden gemäß Ihrer Abschreibung vom Gewinn abgezogen?
  • Aus der Differenz wird die Einkommenssteuer für einen Personengesellschaft / Einzelunternehmen ermittelt ?
  • Private Kosten müssen aus dem versteuerten Einkommen finanziert werden ? Was ist, wenn keine Gewinn erwitschaftet wurde ?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Wilhelm

Hallo,

Bei einem Einzelunternehmen:
wird die Gewerbesteuer durch den Umsatz oder den
Gewerbeertrag/Gewinn ermittelt ?

Das Ermittlungsschema ist etwas umfangreicher. Im Grunde ist es aber so, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. § 7 GewStG die Ausgangsgrundlage bildet.

  • Der Freibetrag von 25.000,-€ der Gewerbesteuer bezieht sich
    auf die zu entrichtende Gewerbesteuer oder den Umsatz/Gewinn ?

Der Freibetrag beläuft sich auf Euro 24.500 und wird nach weiteren Anpassungen vom sog. maßgebenden Gewerbeertrag zum Abzug gebracht (vgl. § 10 GewStG).

  • Investitionen gelten als Gewinn mindernd und werden gemäß
    Ihrer Abschreibung vom Gewinn abgezogen?

Ja.

  • Aus der Differenz wird die Einkommenssteuer für einen
    Personengesellschaft / Einzelunternehmen ermittelt ?

Gewerbesteuer ist nicht gleich Einkommensteuer.

  • Private Kosten müssen aus dem versteuerten Einkommen
    finanziert werden ? Was ist, wenn keine Gewinn erwitschaftet
    wurde ?

Dann hat man eventuell „plus/minus“ Null oder eben Verluste. Dann werden auch keine Steuern gezahlt.

VG
Sebastian

Hallo,

Bei einem Einzelunternehmen:
wird die Gewerbesteuer durch den Umsatz oder den
Gewerbeertrag/Gewinn ermittelt ?

Der Gewerbeertrag ( Gewinn nach EStG, § 7 GewStG. Hinzurechnungen/Kürzungen nach §8/9 GewStG ) ist die Bemessungsgrundlage für die GewSt.

  • Der Freibetrag von 25.000,-€ der Gewerbesteuer bezieht sich
    auf die zu entrichtende Gewerbesteuer oder den Umsatz/Gewinn ?

s.o. Gewerbeertrag ./. Freibetrag ( EUR 24.500, §11(1)Nr.1 GewStG ).

  • Investitionen gelten als Gewinn mindernd und werden gemäß
    Ihrer Abschreibung vom Gewinn abgezogen?

ja.

  • Aus der Differenz wird die Einkommenssteuer für einen
    Personengesellschaft / Einzelunternehmen ermittelt ?

verstehe ich auf Anhieb nicht ganz.

  • Private Kosten müssen aus dem versteuerten Einkommen
    finanziert werden ? Was ist, wenn keine Gewinn erwitschaftet
    wurde ?

Außer bei bestimmten Konstellationen ( s. Hinzurechnungen GewStG ) fällt dann auch keine Gewerbesteuer an.
Eventuelle Gewerbeverluste sind in Folgejahren verrechenbar.

Mit besten Grüßen

Hallo Wilhelm,

als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater möchte ich dir diese Frage beantworten.

Ein Einzelunternehmen ist gewerbesteuerpflichtig, sobald ein Gewerbe betrieben wird, dies ist bei den meisten Betrieben der Fall sofern es sich nicht um einen klassischen Freiberufler (Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt usw) handelt.
Basis für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist zunächst der steuerliche Gewinn des Unternehmens vor Gewerbesteuerrückstellung bzw. den Gewerbesteuerzahlungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht sind. Die von dir angesprochenen Investitionen werden grundsätzlich über die wirtschaftliche Nutzungsdauer verteilt, so dass die volle Investition nur anteilig anhand der Abschreibungen den Gewinn mindert.
Hiervon geht, vereinfacht gesagt, ein Freibetrag von TEUR 24,5 für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab.
Die Einkommensteuer des Einzelunternehmers bzw. der Gesellschafter der Personengesellschaft wird vereinfacht auf Basis des (anteiligen) steuerlichen Gewinns plus der Gewerbesteuer berechnet.
Die Gewerbesteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen wiederum bei der Einkommensteuererklärung zum großen Teil auf die Steuerschuld angerechnet werden.

Kosten der privaten Lebensführung sind steuerlich nicht absetzbar und werden aus dem Netto-Einkommen finanziert, dh. wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird müssen die privaten Ausgaben entweder aus dem vorhandenen Vermögen oder mit einem Kredit finanziert werden.

Beste Grüße,
Michael Jonas

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