Gewerbesteuer bei GbR

Hallo,

vor fünf Jahren haben A und B eine GbR gegründet. Sie sind gewerbesteuerpflichtig. Das Gewinnverteilungsverhältnis lag im Schnitt immer bei 2/3 - 1/3. Gesellschafter A und Gesellschafter B führen ein gemeinsames Geschäftskonto, auf dem alle Einnahmen eingehen und alle Ausgaben, die die GbR betreffen auch abgehen. Die Privatentnahmen von diesem Konto werden auch im gleichen Verhältnis ausgezahlt. Die Ausgaben werden geteilt. Die kompletten fünf Jahre wurden auch alle Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer und evtl. Nachzahlungen von diesem Konto bestritten, also auch im Verhältnis 50:50. Nun fällt B zufällig auf, dass sie über das Finanzamt ja jedes Jahr diesen Gewinnverteilungsschlüssel bekommen, wo drin steht, wer wieviel Gewerbesteuer zu zahlen hat. Da hier über die Jahre natürlich auch das Verhältnis 2/3 - 1/3 war, stellt sich B jetzt die Frage: Hat Gesellschafter B wirklich über die Jahre die Gewerbesteuer von A anteilig mitbezahlt? Und hat B jetzt das Recht die zuviel gezahlte Gewerbesteuer von A rückwirkend einzufordern?
Vielen Dank für eine Antwort
Olejoh

Das Finanzamt versendet keinen Gewinnverteilungsschlüssel, in dem drinsteht, wieviel der einzelne Gesellschafter an GewSt zahlen muß.
Eine Personengesellschaft erhält vom Finanzamt einen Bescheid über die
„Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ mit einem Anhang, wie der Gewinn auf die Gesellschafter verteilt wird. Der Gesellschafter gibt seinen Anteil in seiner Einkommensteuererklärung an. Die Verteilung richtet sich nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrags, wenn es keinen gibt, nach Köpfen.
Über die Gewerbesteuer erhält die Personengesellschaft einen „Gewerbesteuermeßbescheid“ und von der Gemeinde des Betriebssitzes einen Gewerbesteuerbescheid. Eine Verteilung auf die Gesellschaft gibt es bei beiden nicht, da die Gesellschaft steuerpflichtig ist, nicht der einzelne Gesellschafter.