Hallo,
vor fünf Jahren haben A und B eine GbR gegründet. Sie sind gewerbesteuerpflichtig. Das Gewinnverteilungsverhältnis lag im Schnitt immer bei 2/3 - 1/3. Gesellschafter A und Gesellschafter B führen ein gemeinsames Geschäftskonto, auf dem alle Einnahmen eingehen und alle Ausgaben, die die GbR betreffen auch abgehen. Die Privatentnahmen von diesem Konto werden auch im gleichen Verhältnis ausgezahlt. Die Ausgaben werden geteilt. Die kompletten fünf Jahre wurden auch alle Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer und evtl. Nachzahlungen von diesem Konto bestritten, also auch im Verhältnis 50:50. Nun fällt B zufällig auf, dass sie über das Finanzamt ja jedes Jahr diesen Gewinnverteilungsschlüssel bekommen, wo drin steht, wer wieviel Gewerbesteuer zu zahlen hat. Da hier über die Jahre natürlich auch das Verhältnis 2/3 - 1/3 war, stellt sich B jetzt die Frage: Hat Gesellschafter B wirklich über die Jahre die Gewerbesteuer von A anteilig mitbezahlt? Und hat B jetzt das Recht die zuviel gezahlte Gewerbesteuer von A rückwirkend einzufordern?
Vielen Dank für eine Antwort
Olejoh