Hi,
nehmen wir mal an, ein Autor schreibt drauf los und gilt sozusagen als FreiBerufler, der zu denen gehört, wo die GewerbeSteuer (noch) nicht zuschlägt. Nun bekommt er Ärger mit den Verlagen und sagt sich, meine Schreibe verleg ich selbst im EigenVerlag, den er wie seine SchriftStellerei im RatHaus registrieren läßt. Muß er seinen Selbst- und EigenVerlag gewerblich versteuern und schneidet er sich mit seinem Ausklinken bei den anderen Verlagen so selber?
Chris
registrieren läßt. Muß er seinen Selbst- und EigenVerlag
gewerblich versteuern
Ich denke schon, dass ein Verlag ein Gewerbe ist und damit der Gewerbesteuer unterliegt. Es stellt sich jedoch die Frage, ob der Verlag so viel Gewinn abwirft, dass er tatsächlich Gewerbesteuer zahlen muß (Stichwort: Freibetrag).