Wer lesen kann…
Also so, wie die Buchungssätze gerade gebildet wurden, so lauten auch die Namen der Konten. Einmal flux den Kontenrahmen in die Hand genommen, aufblättern, durchlesen und tätä: da steht die Bezeichnung.
Ein bisschen Eigeninitiative darf ja wohl noch erlangt werden, denn ansonsten übernehme ich den Job!
Gewerbesteuerrückstellung - 3030
Gewerbsteuerforderung (hier ist natürlich gedankliche Transferleistung gefragt) - 1435
Bank - 1800
Gewerbesteuer - 7610
Vielleicht mal am Wochenende sich mit der Systematik des Kontenrahmens auseinandersetzen, dann findet man die Konten auch.
Der Steuerpflichtige darf für 2008 keine Gewerbesteuerrückstellung bilden, da die Gewerbesteuer keine steuerliche Betriebsausgabe mehr ist.
Bis 2007: Die lfd. GewSt Vorauszahlungen immer auf dem Gewerbesteuerkonto sammeln. Die Jahresnachzahlung immer gegen das Rückstellungskonto, den Restbetrag gfs. ausbuchen. Bei einer Erstattung den Geldeingang gegen das Steuerforderungskonto buchen.
Steuerbilanz - Handelsbilanz - Einheitsbilanz
Hi !
Der Steuerpflichtige darf für 2008 keine
Gewerbesteuerrückstellung bilden
Wenn es sich lediglich um eine Steuerbilanz nach § 4 Abs. 1 EStG handelt, ist die Aussage korrekt. Aber in einer HGB-Bilanz ist diese Rückstellung weiterhin zwingend.
Bei diesen Bilanzen ist im Rahmen der (immer länger werdenden) Überleitungsrechnung eine Korrektur vorzunemhen, um den steuerlichen Gewinn zu ermitteln.