Gewerbesteuer/überzogenes Geschäftsgiro

Hallo zusammen,

ich habe mal gehört, dass bei selbständigen Kaufleuten(Privatperson) Zinsen von einem dauerhaft überzogenem Geschäftsgirokonto nicht steuerlich abgesetzt werden können. Vielmehr führt dieses sogar zu höheren Gewerbesteuerzahlungen.
Die Begründung für diese Regelung weiß ich leider nicht mehr.
Stimmt das und wenn ja warum ist das so?
Danke & Gruß
Phillyboy

hallo philly,

das gilt für alle GewSt pflichtigen, also nicht nur für natuerliche personen, sondern auch für GmbH und andere unternehmensträger.

die grundlage: § 8 Nr. 1 GewStG:

"Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7) werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind:

  1. Die Hälfte der Entgelte für Schulden, die wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs (Teilbetriebs) oder eines Anteils am Betrieb oder mit einer Erweiterung oder Verbesserung des Betriebs zusammenhängen oder der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen ; […]"

wenn nun das giro dauerhaft in den nassen ist, dient dieser dispo nicht nur vorübergehend der stärkung des kapitals. also wirken sich diese zinszahlungen zwar 100% als betriebsausgabe bei ESt/ KSt aus, aber nur zu 50% bei der GewSt.

der grund: durch diese hinzurechnungen und kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) soll der idealtypische gewerbebetrieb ermittelt werden.

der gewerbebetriebliche ertrag soll so „dargestellt“ werden, als ob er eben vernünftig mit eigenkapital ausgestattet ist, betriebsgrundstücke selber hat etc.

über den sinn und unsinn der steuer findest du genug im netz, google mal…

manche dieser kürzungen sind auch politisch, bsp. der spendenabzug § 9 Nr. 5.

mfg vom

showbee

hi,

bez. der gewst hat showbee schon alles gesagt - sollten die zinsen auf dem überzogenen girokonto durch übernentnahmen (d.h. mehr rausholen ausdem betrieb, als erträge da sind) resultieren, sind diese privat veranlasst und nicht in vollem umfang abzugsfähig…

gruß vom inder

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