Gewerbesteuer / Umsatzsteuer

Hi,

die Tage sah ich einen Fernsehbericht demnach man Gewerbesteuer erst bei im Vorjahr erwirtschafteten 24.500 € und Umsatzsteuer in Höhe von 17.500 €, zahlen müsse. Stimmen die Zahlen bzw. stimmt es, dass es hier Grenzwerte gibt?

Ciao,
Romana

Servus,

die Zahlen stimmen, die Darstellung stimmt ein bisschen.

Der Grundfreibetrag bei der GewSt bezieht sich nicht aufs Vorjahr, sondern auf das jeweilige Jahr selber. Dieser Grundfreibetrag gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.

Für die Kleinunternehmerbesteuerung bei der USt gelten zwei Grenzen: 17.500 € im ersten Jahr und dann jeweils im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr.

Aber: Bezahlte GewSt wird in einem bestimmten Umfang auf die ESt angerechnet, so dass sich die Entlastung durch den Grundfreibetrag in eher engen Grenzen hält. Und die Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 I UStG ist nicht immer vorteilhaft, es gibt genügend Fälle, in denen es sinnvoll ist, zur Regelbesteuerung zu optieren. Diese Option ist möglich, aber sie bindet den Unternehmer für fünf Jahre.

Schöne Grüße

MM