Gewerbesteuer und Einkommensteuer

Hallo auch!
Ich habe eine Frage: Ich bin in der glücklichen Lage (ernst gemeint), dass ich mit meinem Gewerbebetrieb mittlerweile so viel verdiene, dass ich zum ersten Mal Steuern dafür bezahlen darf - Gewerbesteuer.

Meine Einkommensteuer ist jedoch 0 Euro, auf Grund diverser Freibeträge.

Jetzt habe ich gelesen, dass die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Was passiert denn nun mit der Gewerbesteuer?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

MfG
CHK

Hallo Christian,
Gewerbesteuer wird nur bezahlt, wenn das gewerbliche
Einkommen bzw. Ertrag aus Gewerbebetrieb Anlage G
über 25.000 € liegt. Gewerbesteuer ist ab 2008 auch
nicht mehr als Kosten im Gewerbebetrieb absetzbar.

Grüße
tilgba

Guten Tag,
ich gratuliere. Steuer zahlen duerfen ist ein gutes Zeichen.
Leider kann ich nichts dazu sagen: einen Steuerberater aufsuchen! etwas anderes waere fahrlaessig.
Gruss,
Pascal

Hallo Christian,

die gezahlte Gewerbesteuer wird meines Wissen’s nach vom zu versteuernden Einkommen in Abzug gebracht, so das sie sich bei Dir dann leider nicht auswirkt.

Gruß

Hallo,

bin im Urlaub… sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort von anderen Nutzern erhalten, melden Sie sich bitte in drei Wochen nochmal.

Hallo,

zu Gewerbesteuer kann ich nix sagen, am Besten einen Fachmann aufsuchen.

Viele Grüße

Hallo Christian,

hierzu erstmal alle Hintergrundinfos:

Angerechnet wird in dem die die tarifliche Einkommensteuer , soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen (z.v.E.) enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt, um das 3,8-fache des GewSt-Messbetrags gemindert wird. Seit der Zeit darf auch nicht mehr eine Gewerbesteuerrückstellung als Betriebsausgabe gemacht werden. Also nicht auf die ganze Einkommensteuer. Damit soll vermieden werden, dass die Steuerermäßigung erfolgt, ohne dass die gewerblichen Einkünfte mit Einkommensteuer belastet sind. Die Höhe der Anrechnung entspricht einer typisierenden Gewerbesteuerbelastung gewerblicher Einkünfte bei einem Hebesatz von 400 Prozent. Tatsächlich kann das erheblich schwanken.

Die Anrechnung nach § 35 EStG erfolgt somit unabhängig von der tatsächlichen GewSt-Belastung des Unternehmers

Was jetzt nur an deiner Ausführung unverständlich ist, ist folgendes:

Gewerbesteuer zahlst Du, wenn die Gewerbesteuer höher als 24.500 EUR ist. Du hast je diesen Freibetrag. Da müssen deine Einkünfte nach § 15 EStG höher sein. Eine Steuer mit 0,00 kann da nicht rauskommen. Ich kann mir nur vorstellen, dass du das zu versteuernde Einkommen nicht richtig errechnet hast oder mit der Einkommensteuer verwechselst.

Gruß Evelyn

Hallo CHK. Bitte Antworten der Kollegen ansehen - leider ist dies nicht mein Spezialgebiet. MfG.

Danke erstmal für die Infos. Dass, worum es mir geht ist folgendes: Als Personenunternehmen (Gewerbetreibender) muss ich die Steuern vom Gewerbe zahlen aber auch Einkommensteuer. Die Einkommensteuer beträgt auf Grund Freibeträge in diesem Bereich 0 Euro. Gewerbesteuer musste gezahlt werden. Ich habe jedoch gelesen, dass die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird zu bestimmten Teilen, ggf. auch ganz mit dem 3,8fachen des Messbetrages. Was ist aber nun, wenn keine Einkommensteuer erzielt wurde? Kann dann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden? Wichtig ist vielleicht auch noch die Info, dass das zu versteuernde Einkommen für die Einkommensteuer im steuerfreien Bereich für verheiratete liegt…

Danke nochmals für die Infos.

Gruß
CKH

Zunächst einmal meinen ernst gemeinsten Glückwunsch :smile: !!

Zur Frage:

Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. § 35 des Einkommensteuergesetzes sagt hierzu: „Die tarifliche Einkommensteuer, …, ermäßigt sich, …“. Wenn die tarifliche Einkommensteuer aber 0 Euro beträgt dann kann sich auch nichts ermäßigen :wink:

Somit geht die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb hier ins Leere.

von 0,00 EUR kann man nichts abziehen. Aber wenn Sie 0,00 EUR in der ESt haben und Gewerbesteuer zahlen, dann ist ein Fehler drin.

Hätten Sie 0,00 EUR und könnten Gewerbesteuer anrechnen, dann wäre doch jeder, der im Angestelltenverhältnis ist doof, weil er nichts geschenkt bekommt.

Hallo CHK,

die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, das heißt sie mindert diese mit einem zusätzlichen Freibetrag. Da im vorliegenden Fall die Einkommensteuer allerdings schon 0 ist, wird auch kein zusätzlicher Freibetrag angerechnet, er würde ja eh keine Auswirkung haben. Also gibt es leider nix zurück. :wink:

Viele Grüße,
C.

Hallo CHK,

das 1,8 fache der Gewerbesteuer kann auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet werden. Da diese 0 € beträgt, kann auch nichts angerechnet werden. Denn weniger als 0 € geht bei der Festsetzung nicht.

Gruß

kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen -mfg.maluzo

Hallo,

da nicht weiß wie sich die Gewerbesteuer bei Ihnen genau zusammen setzt habe ich ein BMF Schreiben für Sie unter folgendem Link:

http://www.netzwerk-zukunftsstaedte.de/dstgb/homepag…

vielleicht hilft Ihnen das weiter. Wenn die Summe der Einkünfte negativ ist wirkt sich diese als Verlustvortrag poritiv auf die folgenden Jahre aus. Bitte nicht mit negativem zuversteuerdem Einkommen verwechseln.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

MfG
C

Hallo,

also ich habe gelesen, dass eine Anrechnung nur dann erfolgen kann, wenn beim Unternehmer eine positive Einkommensteuerschuld aus Einkünften aus Gewerbebetrieb besteht.

Verstehe deine Frage nicht so genau.

http://www.steuerberatung-tolksdorf.de/?q=node/312

vielleicht ist deine frage beantwortet.

Hallo,
sorry, kenne ich mich leider gar nicht mit aus!
Lg, hopser6

Die Gewerbesteuer wird nicht auf die Einkommensteuer angerechnet. Sie vermindert nur den Gewinn der der Einkommensteuer zugrunde gelegt wird.
Gruß Hendrik