Hallo Christian,
hierzu erstmal alle Hintergrundinfos:
Angerechnet wird in dem die die tarifliche Einkommensteuer , soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen (z.v.E.) enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt, um das 3,8-fache des GewSt-Messbetrags gemindert wird. Seit der Zeit darf auch nicht mehr eine Gewerbesteuerrückstellung als Betriebsausgabe gemacht werden. Also nicht auf die ganze Einkommensteuer. Damit soll vermieden werden, dass die Steuerermäßigung erfolgt, ohne dass die gewerblichen Einkünfte mit Einkommensteuer belastet sind. Die Höhe der Anrechnung entspricht einer typisierenden Gewerbesteuerbelastung gewerblicher Einkünfte bei einem Hebesatz von 400 Prozent. Tatsächlich kann das erheblich schwanken.
Die Anrechnung nach § 35 EStG erfolgt somit unabhängig von der tatsächlichen GewSt-Belastung des Unternehmers
Was jetzt nur an deiner Ausführung unverständlich ist, ist folgendes:
Gewerbesteuer zahlst Du, wenn die Gewerbesteuer höher als 24.500 EUR ist. Du hast je diesen Freibetrag. Da müssen deine Einkünfte nach § 15 EStG höher sein. Eine Steuer mit 0,00 kann da nicht rauskommen. Ich kann mir nur vorstellen, dass du das zu versteuernde Einkommen nicht richtig errechnet hast oder mit der Einkommensteuer verwechselst.
Gruß Evelyn