Gewerbesteuer und stille Gesellschafter

Hallo Community, im Moment plagen mich hinsichtlich meiner Bachelorarbeit zum oben genannten Thema ein paar Probleme.

Es geht um die Berechnung des Gewinnanteils der Stillen Gesellschaft bei einer GmbH

Normalerweise berechne ich für Gewinnanteile ja

Gewerbeertrag

  • KSt
    -GSt
    = Gewinn nach Steuern
    -> hier prozentualer Gewinnanteil der Anteilseigner vom Gewinn nach Steuern

Dann kann ich an die Anteilseigner ja ihren Gewinnteil auszahlen.
Sofern allerdings der stille Gesellschafter sein Geld im Privatvermögen hat, muss ich jedoch auf meinen Gewerbeertrag der GmbH noch ein Viertel des Gewinnanteils des Gesellschafters hinzurechnen.

Wie soll das aber gehen? Um den Gewinnanteil festzulegen, brauche ich doch erst den Gewinn nach Steuern, oder nicht? (siehe oben)

Bin ich da vielleicht auf dem Holzweg? Kann ich den Gewinnanteil der stillen Gesellschaft auch schon direkt vom Gewerbeertrag vor Steuern heranziehen?

Wäre wirklich über eine Antwort froh!

Vielen Dank im Vorraus :smile: