Gewerbesteuer vs. Körperschaftssteuer

Hallo,
ich versuch gerade mein Allgemeinwissen ein bißchen aufzufrischen und beschäftige mich gerade mit den verschiedenen Steuerarten. Wenn ich es richtig verstanden habe werden Kapitalgesellschaften mit Körperschaftssteuer und Personenegesellschaften bzw. Einzelgewerbe mit Gewerbesteuer belegt (grob gesagt). Aber auch Kapitalgesellschaften sind gewerbesteuerpflichtig. Werden die dann mit beiden Steuern voll belegt (was ich mir nicht vorstellen kann) oder werden die Steuerarten irgendwie miteinander verrechnet?

Vielen Dank für eine kurze Erklärung zu diesen Steuerarten!

Gruß,
Lars

Hi !

Körperschaften (K) zahlen Körperschaftsteuer (KSt).
Einzelunternehmer (E) zahlen Einkommensteuer (ESt).
Gewerbetreibende (G) zahlen Gewerbesteuer (GewSt).

Dies sind die Fakten. Nun kann es vorkommen, dass

  • eine K auch ein G ist
  • eine K kein G ist
  • ein E auch ein G ist
  • ein E kein G ist
  • ein G weder eine K noch eine E ist (Personenegesellschaft)

Die möglichen steuerlichen Auswirkungen lassen sich dann bestimmt auch für dich herleiten. Wer also nun steuerpflichtig nach welchen Gesetz ist, kann man meist in den ersten Paragrafen der Gesetze finden.

BARUL76

ergänzung

Körperschaften (K) zahlen Körperschaftsteuer (KSt).
Gewerbetreibende (G) zahlen Gewerbesteuer (GewSt).

  • eine K kein G ist

hallo,

nur eine kleine ergänzung für den fragenden, die körperschaften (K) sind nicht mit kapitalgesellschaften (KapGes) gleichzustellen. es gibt auch K die keine KapGes sind (Bund, Land, Gemeinde, Anstalten d. öff.R, Stiftungen d. öff.R).

für KapGes gibt es eine fiktion (gilt):

gem. § 2 Abs. 2 GewStG: „Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.“

also egal was bspw. eine GmbH macht (freiberufler GmbH) sie gilt kraft gesetzes als gewerbebetrieb und unterliegt der GewSt.

das wollen viele nicht verstehen, deswegen als anmerkung von mir…

gruss vom

showbee