Gewerbesteuer

Hallo.

Wonach richtet sich der Gewerbesteuersatz?

Ab wann muss man ueberhaupt etwas bezahlen. Was nehmem die Gemeinden?

Danke

RAMIUS

Hallo Ramius,

die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und bildet die wichtigste Einnahmequelle
in den meisten Gemeinden.

Alle Gewerbebetriebe im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG unterliegen der Gewerbesteuer
(§ 2 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.) gelten mit ihrer gesam-
ten Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Nicht unter die Gewerbesteuerpflicht fallen Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater), es sei denn, sie führen ihre Tätigkeit in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft aus. Besteuert wird der im Unternehmen erwirtschaftete Ertrag und das dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital.

Die Gewerbesteuer wird von der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde erhoben.
Für diese Zwecke erläßt das Finanzamt einen Gewerbesteuermeßbescheid, der automatisch der Gemeinde zugestellt wird. Die Gemeinde erläßt dann auf der Grundlage des Gewerbesteuermeßbescheides den Gewerbesteuerbescheid, in dem sie den gültigen Hebesatz auf den Meßbetrag anwendet.

Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, so ist eine Gewerbesteuerzerlegung durchzuführen (§ 28 GewStG), um den Gewerbesteuermeßbetrag auf alle beteiligten Gemeinden aufzuteilen. In diesen Fällen wird der Gewerbesteuermeßbescheid an den Inhaber des Gewerbebetriebes zugestellt. Die beteiligten Gemeinden erhalten eine Zerlegungsmitteilung, in der der anteilige Meßbetrag mitgeteilt wird. Auf diesen anteiligen Meßbetrag wendet jede Gemeinde ihren Hebesatz an.

Eine Gewerbesteuererklärung ist im allgemeinen dann abzugeben, wenn

  • der sogenannte Gewerbeertrag den Freibetrag von 48.000 DM übersteigt.
    (Bei Kapitalgesellschaften - z.B. einer GmbH - wird der Freibetrag von 48.000 DM
    beim Gewerbeertrag nicht gewährt.),
  • für das Vorjahr vortragsfähige Verluste gesondert festgestellt wurden,
  • vom Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung besonders verlangt wird.

Den Hebesatz kannst Du bei Deiner Gemeinde/Stadt erfragen.

(Diese Antwort ist als Hilfestellung und nicht als Rechtsberatung anzusehen.)

Gruss
WALTER