Hallo zusammen,
ab 2008 kann ja die Gewerbesteuer mit dem 3,8fachen des Messbetrages auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Bei einer 50-50 GbR wird der Betrag entsprechend geteilt.
Meine Frage wäre nun: Wo bzw wie wird denn dieser Minderungsbetrag eingetragen, so das er sich bei der Est auswirkt?
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank!
Anlage G (2008) Zeilen 16 - 30
Hi !
Im Jahr 2008 gab es für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf der Anlage G die Zeilen 16 - 30. In welche Zeilen das in den Formularen für 2009 rutschen wird, kann wohl noch niemand absehen. Es dürfte aber wohl auch auf der Anlage G zu finden sein.
BARUL76
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Guten Tag,
Herzlichen Dank, hat schon sehr geholfen!