Ich bin selbständiger Lehrer mit einem Einzelunternehmen und als Freiberufler somit nicht gewerbesteuerpflichtig. Meine Kunden bekommen von mir auch ein Lehrbuch. Dieser (an sich gewerbesteuerpflichtige) Handelsumsatz ändert nach einer Aussage des BFH nichts an der Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht, da es sich um einen Hilfsumsatz handelt, der für die Haupttätigkeit benötigt wird.
Nun möchte ich zusammen mit einem Kollegen eine GbR gründen. Ich fand eine Aussage, wonach dann die oben erwähnten Aussagen nicht gelten sollen und die GbR bei Verkauf von Lehrmitteln vollständig gewerbesteuerpflichtig werden soll.
Meine Kunden zahlen für die in Anspruch genommene Lehrtätigkeit je nach Umfang ca. 1000 bis 2000 Euro. Nur etwa 30 Euro davon sind für das gekaufte Lehrbuch. Es wäre also absurd, wenn ich wegen dieses geringen Betrages in vollem Umfang gewerbesteuerpflichtig werden sollte. Ich könnte das Lehrbuch natürlich auch verschenken, fände diese Lösung aber auch nicht ideal.
Kann jemand bestätigen, dass ein freiberufliches Einzelunternehmen trotz Lehrmittelverkauf gewerbesteuerfrei bleibt, dies aber nach Gründung einer GbR nicht mehr gelten soll? Und falls es stimmt, welche Möglichkeiten gibt es, auch weiterhin trotz Lehrmittelverkauf von der Gewerbesteuer befreit zu bleiben?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten.