Ich bin selbständiger Lehrer mit einem Einzelunternehmen und als Freiberufler somit nicht gewerbesteuerpflichtig. Meine Kunden bekommen von mir auch ein Lehrbuch. Dieser (an sich gewerbesteuerpflichtige) Handelsumsatz ändert nach einer Aussage des BFH nichts an der Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht, da es sich um einen Hilfsumsatz handelt, der für die Haupttätigkeit benötigt wird.
Nun möchte ich zusammen mit einem Kollegen eine GbR gründen. Ich fand eine Aussage, wonach dann die oben erwähnten Aussagen nicht gelten sollen und die GbR bei Verkauf von Lehrmitteln vollständig gewerbesteuerpflichtig werden soll.
Meine Kunden zahlen für die in Anspruch genommene Lehrtätigkeit je nach Umfang ca. 1000 bis 2000 Euro. Nur etwa 30 Euro davon sind für das gekaufte Lehrbuch. Es wäre also absurd, wenn ich wegen dieses geringen Betrages in vollem Umfang gewerbesteuerpflichtig werden sollte. Ich könnte das Lehrbuch natürlich auch verschenken, fände diese Lösung aber auch nicht ideal.
Kann jemand bestätigen, dass ein freiberufliches Einzelunternehmen trotz Lehrmittelverkauf gewerbesteuerfrei bleibt, dies aber nach Gründung einer GbR nicht mehr gelten soll? Und falls es stimmt, welche Möglichkeiten gibt es, auch weiterhin trotz Lehrmittelverkauf von der Gewerbesteuer befreit zu bleiben?
ich finde dein Anliegen ziemlich interessant, sage aber gleich, dass ich von den Details, nach denen du fragst, keine Ahnung habe.
Aber ich weiß - glaube ich - etwas anderes, was zu deinem Zusammenhang passt:
erstens kannst du als Lehrer von der Umsatzsteuer befreit werden, musst aber ein paar Bedingungen erfüllen: siehe § 4 Nr 21 UStG.
Zweitens muss man Gewerbesteuer erst ab einem Mindestumsatz (die Höhe weiß ich jetzt nicht) bezahlen. Also das weiß ich auch ziemlich sicher.
Na, und ganz cool gedacht - wenn deine Argumentation stimmt - kommst du mit dem verschenkten Buch dann bestimmt x-mal besser und stehst bei denen Kunden gleich drei Stufen höher im Ansehen und das bedeutet ziemlich viel! (der clevere Geschäftsmann schlägt die buchkosten dann eben in die Kalkulation mit rein und macht einfach die Unterrichtsstunde teurer …)
Hallo,
trotz der Absurdität würde auch ich Vorsicht walten lassen, wegen diverser „Ermessensspielräume“ bei der Beurteilung.
Anraten würde ich zur Klärung, ob ggf. eine weitere GbR und/oder ein Gewerbe für den „Buchvertrieb“ angemeldet werden muss, indem
EINE SCHRIFTLICHE ANFRAGE AN DAS ZUSTÄNDIGE FINANZAMT
gestellt wird, mit rechtsverbindlicher Einschätzung, damit im Falle dieser „gewerblichen Nebeneinkünfte“ keine „Katastrophe“ eintritt.
Hallo Andreas,
ich war als Designerin und Freiberuflerin so lange nicht
gewerbesteuerpflichtig, so lange ich nichts verkauft habe. Als ich anfing Grafik produzieren zu lassen und
mit Gewinn weiter zu verkaufen, wurden alle Einnahmen (und zwar leider auch die Honorarumsätze) gewerbesteuerpflichtig.
Meist hilft da nur zweigleisiges Arbeiten:
Honorare als Freiberufler abrechnen, Verkäufe in einem zweiten Unternehmen abrechnen (zB GbR)
Verbindliche Auskünfte würde ich aber nur bei einem Steuerberater deines Vertrauens einholen.