Hallo
jemand möchte eine Wohnung mit mehreren kleinen möblierten Zimmern vermieten. Dabei soll jedes der vollmöblierten Zimmer einzeln vermietet werden. Gemeinschaftsräume wie Dusche und WC und Putzfrau für Gemeinschaftsräume sind vorhanden, sonst kein Hotel- oder Pensionähnlicher Service (Rezeption, Essen, Wäscheservice, Weckservice etc.). Meine Frage: Darf diese Person X das als Privatperson betreiben, oder muss die Person ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen? Wo ist die Grenze/wann wird die Person gewerbesteuerpflichtig?
Schon mal herzlichen Dank für jede Antwort!!
Da kann ich leider wirklich nichts zu sagen!
Ich weiß es nur aus meiner eigenen Erfahrung und bin kein Experte auf dem Gebiet - dies ist also eine unverbindliche - nicht rechtlich geprüfte Antwort.
Bei einem Umsatz unter 17.000,- € bleibt man MwSt. frei. Darüber wird MwSt. fällig bei Kurzzeitvermietung - ich meine jedoch es darf kein Service angeboten werden ( Putzfrau, Frühstück usw.)- da das dann als Hotel ähnliche Vermietung gilt… Es ist eventuell aber von Vorteil MwSt zu zahlen, da dann alle MwSt Belege abgesetzt werden können - und die Firmen zahlen MwSt ohne Probleme - da dies ja selber auch pflichtig sind in der Regel.
Wenn man an Feriengäste vermietet ist es jedoch unglücklich, da dann die 7 % in der Miete enthalten sein muss.
Auf jeden Fall müssen die Mieteinnahmen alle versteuert: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Ich denke nicht, dass man ein Gewerbe anmelden muss.
Grüße aus dem Norden T.G.
Soll das so in der Form einer WG-Vermietung also längerfristige Vermietung laufen oder tageweise an ständig wechselende Mieter?
Im ersten Fall privat.Einnahmen werden dann in der Einkommensteuer abzüglich Werbungskosten angegeben.
2. Fall gewerblich,wenn Gewinn größer 24.500.- das ist der Freibetrag für Privatunternehmer, wird dieser Betrag überschritten z.b. Gewinn 30.000.- Euro dann sind 5.500.- Gewerbesteuerpflichtig. Wie hoch die Gewerbesteuer ist, hängt von dem jeweiligen Hebesatz Ihrer Gemeinde ab.
Hallo Sterenentiger,leider bin ich kein Steuerexperte und kann nur unverbindlich aus eigener Erfahrung raten:
Die Wohnungsvermietung unterliegt der normalen Einkommensversteuerung und wird nicht als Gewerbe angemeldet. Es ist „Einkommen aus Vermietung und Verpachtung“ und wird mit der Anlage V bei der EStE abgerechnet. Egal ob Dauermieter oder Ferienwohnung. Aber eine Ferienwohnung ist bei der EStE ausdrücklich anzugeben(weil höhere Leerstände zu erwarten, die das FA dann problemlos anerkennt). Wann ein Gewerbe eintritt, ist mir unbekannt. Aber das kann beim Finanzamt erfragt werden. Das FA beantwortet alle Fragen, sofern diese keine Beratung darstellen, sondern nur eine Antwort auf konkrete Fragen zum Steuerfall erfordert (ohne Frage „was ist besser?“ für Varianta a oder b).
Gruß Littleservice
(War leider im Krankenhaus, daher Zeitverzug)
Ihre Frage:…Darf diese
Person X das als Privatperson betreiben, oder muss die Person
ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen? Wo ist die
Grenze/wann wird die Person gewerbesteuerpflichtig?
Schon mal herzlichen Dank für jede Antwort!!
Hallo, das ist eine Frage die an den persönlichen Steuerberater gestellt werden sollte.
Da gibt es nicht nur die Gewerbesteuer, die dazu entscheidend ist !!
Einkommensteuer und die dazugehörenden persönlichen Verhältnisse mit den zu erwartenden Einkünften sind hier wesentlich wichtiger.
Also, hin zum Steuerberater.
Viel Erfolg