Gewerbesteuervorauszahlung

Hallo :smile:

Kann mir jemand bitte einfach und genau erlÀutern, was die gewerbesteuervorauszahlungen von einem abweichenden Kalenderjahr bedeutet? Wann muss man denn da die Gewerbesteuer entrichten ? Ich verstehe diesen Punkt bzw. Gesetzestext nicht.

Danke schonmal im Voraus
Silke

Hallo,
bei der Gewerbesteuer wird der Gewinn des abweichenden Wirtschaftsjahrs (Wj.) (zzgl. Hinzurechnungen/abzgl. KĂŒrzungen) zugrunde gelegt. Maßgebend ist dabei das Jahr, in dem das Wj. endet.
Also: Wj. 2011/12 endet in 2012 und muss daher in 2012 erklÀrt werden. Eine Aufteilung erfolgt nicht.2012/13 dann in 2013.

Die Vorauszahlungen werden von der Gemeinde zu den ĂŒblichen Terminen auf Grundlage des Gewerbesteuermessbescheids fĂŒr Vorauszahlungen bzw. den letzten Jahresbescheid angefordert.

Also: Warten was Finanzamt und Gemeinde wollen. Sonst keine Probleme.

Hi Elvi32

Vielen lieben Dank fĂŒr Deine schnelle Antwort.

Bedeutet, dass denn, bei Deinem Beispiel, dass ich auch erst im Jahr 2012, bei einem Wirtschaftsjahr 2011/2012, mit den Steuervorauszahlungen beginne ?
Oder tue ich dies bereits im Jahr 2011 ?

Ich eröffne ein Unternehmen am 01.07.2011. Ist meine erste Steuervorauszahlung dann am 15.08.2011 oder erst am 15.08.2012 ???

Ich danke Dir sehr fĂŒr Deine Antwort.

Liebe GrĂŒĂŸe Silke

Hallo,
da die Gemeinde fĂŒr 2011 keine Daten vom Finanzamt bekommt, wird es hier weder zu Vorauszahlungen (die dann ja zurĂŒckbezahlt werden mĂŒssten) noch zu Festsetzungen kommen.
Wenn die Meldung des voraussichtlichen Gewinns unter evtl. FreibetrĂ€gen (FB) liegt, dann wird bis zum Ergehen eines Gewerbesteuermessbescheid nichts passieren. Aber Vorsicht: Zu niederige Vorauszahlungen fĂŒhren zu einer kalten Dusche.

Da 2011/12 frĂŒhestens in 2013 erklĂ€rt wĂŒrden, wĂŒrden erstmals in 2013 Vorauszahlungen festgesetzt werden. Das kann schon zu spĂ€t sein.

Sollte der Gewinn des laufenden Wj. voraussichtlich ĂŒber den FB liegen vorzeitig mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und Messbescheid fĂŒr Vorauszahlungen beantragen. Das mindert in jedem Fall eine horrende Abschlusszahlung.

1 Like

Hallo :smile:

Vielen vielen Dank!!!

Du hast mir sehr weitergeholfen.

Mit den besten GrĂŒĂŸen
Silke

Hallo und nun das letzte mal :smile:

Wir haben da doch eine kleine Frage.
Also: Um Vorauszahlungen zu senken muss ein Antrag gestellt werden. Bis wann muss dieser Antrag gestellt werden, wenn mein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht ?
Beispiel : Wirtschaftsjahr. MĂ€rz.2011 bis Februar.2012
Die Vorauszahlungen sollen von MĂ€rz.2012 bis Februar.2013 gesenkt werden.

Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende.

P.S. Wir mĂŒssen dieses Thema fĂŒr ein Referat erarbeiten und im Internet sind nur Gesetzestexte zu finden, die fĂŒr einen Laien wirklich kompliziertnzuverstehen sind.

Liebe GrĂŒsse
Silke

Hallo,

ich zitier mal das Gesetz (§19 GewStG)
„(3)Die Gemeinde kann die Vorauszahlungen der Steuer anpassen, die sich fĂŒr den Erhebungszeitraum (§ 14) voraussichtlich ergeben wird. 2Die Anpassung kann bis zum Ende des 15. auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats vorgenommen werden; bei einer nachtrĂ€glichen Erhöhung der Vorauszahlungen ist der Erhöhungsbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids zu entrichten. 3Das Finanzamt kann bis zum Ende des 15. auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats fĂŒr Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen den Steuermessbetrag festsetzen, der sich voraussichtlich ergeben wird. 4An diese Festsetzung ist die Gemeinde bei der Anpassung der Vorauszahlungen nach den SĂ€tzen 1 und 2 gebunden“

Also: 2011 Ende + 15 Monate MĂ€rz 2013 usw.

Da ich bei einem gemeinnĂŒtzigen Verein arbeite, habe ich in diesem bereich keine Erfahrung

ich wĂŒnsche Ihnen ein gutes Jahr 2013.

Martin Hermann

Hallo Herr Hermann :smile:

Vielen lieben Dank, dass Sie mir trotzdessen geantwortet haben.

Auch ich wĂŒnsche Ihnen ein schönes Jahr 2013 !

Liebe GrĂŒsse
Silke Wegner

kann leider nicht weiterhelfen