Gewerbesteuerzerlegung bei Energiehandel

Hallo Wissende,

muss beim Energiehandel (Strom und Gas) die Gewerbesteuer (§28-§34) zerlegt werden? Gemeint ist nur der Handel, nicht der Netzbetrieb.

Dank voraus.
Paul

Hallo Paul,

einzig entscheidend ist die Frag, wo das Gewerbe betrieben wird! Und wenn das nur von einem Ort aus passiert, gibt es keine Zerlegung.

Gruß Fred