Hallo,
Theoretisch ist das möglich. Problematisch finde ich nur den Überblick zu behalten. Du weißt ja nun nicht mehr wer deine Rechnungen bezahlt hat. Also welche Rechnungen sind dennoch offen und welche nicht. Außerdem verlierst du den Überblick, über den Zeitpunkt, wann die Schuld bei deinen Schuldnern getilgt ist.
Nicht vergessen: es ist trotzdem eine Einnahme und dein Umsatz, den Du im Rahmen deines Betriebsgewinns versteuern muss. Also bitte nicht denken, wenn ich kein Geld gesehen hab, hab ich auch keinen Umsatz erwirtschaftet. der Umsatz war da, ist jedoch für eine Kredittilgung entnommen worden. Diese Kredittilgung zählt in dem Fall nicht als betriebsausgabe und mindert daher nicht den Gewinn. Du hast also einen hohen Gewinn, aber kein Geld mehr. Das könnte dich erneut in eine Schuldenfalle führen, denn wenn du kein Geld mehr hast, um die Steuern auf diesen hohen Gewinn zu zahlen, wird erneut problematisch.
ich würde mich an deiner Stelle von einem professionellen Steuerberater beraten lassen, der sollte jedoch nicht auf sein Honorar schauen, sondern auf deine persönliche Situation und dir damit helfen.
Ihr noch einen recht guten Artikel zum Thema:
„Warum ein Steuerberater mehr Einkommensteuer spart als kein Steuerberater“
http://www.betriebsausgabe.de/blog/2009/01/13/warum-…