Gewerbetreibender als Privatmann getarnt bei ebay

Hallo,
wenn ein Käufer bei Ebay privat angemeldet ist, in den Gelben Seiten aber als Finanzberater eingetragen ist, ist er doch Gewerbetreibender, bzw. Freiberuflufler. Darf er trotzdem als Privatmann einkaufen um das Rückgaberecht nicht zu verlieren? Was ist wenn man die Rückabwicklung schon begonnen hat und erst im Nachhinein herausfindet, das der Käufer gar keine natürliche Person im Sinne des Fernabsatzgesetzes ist. Kann man dann auf Erfüllung des Vertrages beharren?

LG
Jörg

Hallo!

wenn ein Käufer bei Ebay privat angemeldet ist, in den Gelben
Seiten aber als Finanzberater eingetragen ist

… dann ist er ein Finanzberater, der bei Ebay privat einkauft.

Darf er trotzdem als
Privatmann einkaufen um das Rückgaberecht nicht zu verlieren?

Wenn’s was privates ist?

Gruß,
Max

Eigentlich sieht die Rechtssprechung keine Unterscheidung von persönlichem oder geschäftlichen Gebrauch einer Sache, bei Gewerbetreibenden vor.
Fakt ist, egal wo man und was man kauft, als Gewerbetreibender hat man kein Rücktrittsrecht lt. fernabsatz.

Hallo Jörg!

Eigentlich sieht die Rechtssprechung keine Unterscheidung von
persönlichem oder geschäftlichen Gebrauch einer Sache, bei
Gewerbetreibenden vor.
Fakt ist, egal wo man und was man kauft, als Gewerbetreibender
hat man kein Rücktrittsrecht lt. fernabsatz.

Das würde mich jetzt SEHR wundern. Kannst Du das irgendwie belegen?

Gruß,
Max

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Hallo!

Fakt ist, egal wo man und was man kauft, als Gewerbetreibender
hat man kein Rücktrittsrecht lt. fernabsatz.

Habe kurz nachgegoogt:

Das widerspricht sowohl dem BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__13.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__14.html

als auch dem Fernabsatzgestz
http://dejure.org/gesetze/FernAbsG/1.html

Wenn ich als Freiberufler ein Rechtsgeschäft abschließe, das nicht meiner selbständigen beruflichen Tätigkeit dient, bin ich Verbraucher wie jeder andere auch. Damit gilt das Fernabsatzgesetz.

lg,
Max

Kann er mit Sicherheit nicht, denn es ist schlicht falsch.

Wäre übrigens auch ziemlich absurd.

Levay

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Trotzdem sollte man nicht mehr mit dem Fernabsatzgesetz argumentieren, das gilt schon seit 2002 nicht mehr.

Levay

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als auch dem Fernabsatzgestz
http://dejure.org/gesetze/FernAbsG/1.html

… das inzwischen im BGB aufgegangen ist:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html

lg,
Max

Trotzdem sollte man nicht mehr mit dem Fernabsatzgesetz
argumentieren, das gilt schon seit 2002 nicht mehr.

Jajaja, ich hab’s ja schon selber gemerkt … :smile:))))))

lg,
Max

Hallo,
http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html
Vor allem der letzte Teil des ersten Satzes ist interessant.
Gruß
loderunner (ianal)