Hallo,
wenn ein Käufer bei Ebay privat angemeldet ist, in den Gelben Seiten aber als Finanzberater eingetragen ist, ist er doch Gewerbetreibender, bzw. Freiberuflufler. Darf er trotzdem als Privatmann einkaufen um das Rückgaberecht nicht zu verlieren? Was ist wenn man die Rückabwicklung schon begonnen hat und erst im Nachhinein herausfindet, das der Käufer gar keine natürliche Person im Sinne des Fernabsatzgesetzes ist. Kann man dann auf Erfüllung des Vertrages beharren?
Eigentlich sieht die Rechtssprechung keine Unterscheidung von persönlichem oder geschäftlichen Gebrauch einer Sache, bei Gewerbetreibenden vor.
Fakt ist, egal wo man und was man kauft, als Gewerbetreibender hat man kein Rücktrittsrecht lt. fernabsatz.
Eigentlich sieht die Rechtssprechung keine Unterscheidung von
persönlichem oder geschäftlichen Gebrauch einer Sache, bei
Gewerbetreibenden vor.
Fakt ist, egal wo man und was man kauft, als Gewerbetreibender
hat man kein Rücktrittsrecht lt. fernabsatz.
Das würde mich jetzt SEHR wundern. Kannst Du das irgendwie belegen?
Wenn ich als Freiberufler ein Rechtsgeschäft abschließe, das nicht meiner selbständigen beruflichen Tätigkeit dient, bin ich Verbraucher wie jeder andere auch. Damit gilt das Fernabsatzgesetz.