Gewerbetreibender ohne Handelsregister-Eintrag

Hallo, folgende theoretische Ausgangssituation:

Jemand (z.B. Fotodesigner, der auch ein Ladengeschäft hat) ist Gewerbetreibender inkl. Gewerbeschein, ansonsten ist aber keine Eintragung ins Handelsregister vorhanden. Diese Person macht keine einfache Einnahmenüberschussrechnung, sondern bilanziert, z.B. weil der Gewinn im 1. Jahr über 30.000 € lag (ich glaub’ das ist die Grenze, danach ist der Gewinn immer unter 30.000).

Nun meine Fragen…

a) Ist das nun durch die Gewerbeanmeldung, Bilanzierung etc. eine Firma, ein Vollkaufmann, Kannkaufmann und/oder nur Geschäftsbezeichnung?

b) ist eine Eintragung ins Handelsregister Pflicht/nötig/sinnvoll?

c) Was sind die Vor- und Nachteile der Folgen einer Eintragung?

d) kann diejenige Person theoretisch die Bilanzierung weglassen und einfach eine Einnahmenüberschussrechnung machen?

d) Was ist in rechtlicher Sicht sonst noch zu beachten?

Irgendwie ist mir da &1 HGB etwas arg schwammig und ausser dem Punkt, dass das HGB+BGB Anwendung findet (wenn man ins HR eingetragen ist) bzw. BGB (bei Gewerbetreibenden ohne HR-Eintrag) blick’ ich da nicht ganz durch.
Danke für Antworten …

Moimoin!

a) Ist das nun durch die Gewerbeanmeldung, Bilanzierung etc.
eine Firma, ein Vollkaufmann, Kannkaufmann und/oder nur
Geschäftsbezeichnung?

Guckst du hier: http://www.handelswissen.de/data/handelslexikon/buch…
und hier:
http://www.handelswissen.de/data/handelslexikon/buch…

b) ist eine Eintragung ins Handelsregister
Pflicht/nötig/sinnvoll?
c) Was sind die Vor- und Nachteile der Folgen einer
Eintragung?

Guckst du hier: http://www.handelswissen.de/data/handelslexikon/buch…
und hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsregister

d) kann diejenige Person theoretisch die Bilanzierung
weglassen und einfach eine Einnahmenüberschussrechnung machen?

Nur in Absprache mit dem Finanzamt/Steuerberater!

d) Was ist in rechtlicher Sicht sonst noch zu beachten?

Es gibt da einige Sachen, die zu beachten sind.
Erste Infos bekommst du hier:
http://www.ihk.de/

Irgendwie ist mir da &1 HGB etwas arg schwammig und ausser dem
Punkt, dass das HGB+BGB Anwendung findet (wenn man ins HR
eingetragen ist) bzw. BGB (bei Gewerbetreibenden ohne
HR-Eintrag) blick’ ich da nicht ganz durch.
Danke für Antworten …

Viel Spaß beim Recherchieren!