Und welche der Fragen des TE ist jetzt beantwortet?
Ausserdem wirf der Artikel die Nutzung eines PKWs als AN und als Selbständiger total durcheinander.
In welchen Fällen kann die Umsatzsteuer (beim Kauf vom Händler)
ausgewiesen werden?
Wenn der PKW von einem ust-pflichtigen Unternehmer gekauft wird, wird die USt in der Regel ausgewiesen (Ausnahme Differenzbesteuerung). Beim Kauf von privat ist in der Regel keine USt ausgewiesen. Das ist aber völlig wurscht, weil der tatsächliche Wert immer gleich ist, und die USt ggf nur oben drauf gerechnet wird.
Ist die Umsatzsteuer einmalig oder in Teilen über einen bestimmten
Zeitraum anzusetzen?
Bei Kauf kann die USt sofort als Vorsteuer geltend gemacht werden, beim Leasing monatlich aus der Leasingrate.
Was passiert beim Verkauf des Wagens?
Dann handelt es sich bei einem stpfl Unternehmer um einen USt-Pflichtigen Umsatz, sofern der PKW zum Unternehmensvermögen gehört hat.
Ich habe gehört, dass Gewerbetreibende ein Jahr Gewährleistung auf
das Fahrzeug geben müssen. Stimmt diese Information?
Ja (ist aber keine stl Frage-vorsichtshalber im passenden Brett nochmals nachfragen!)