Hallo!
Wenn jemand seit 1.3. Arbeitslos gemeldet ist und meldet nach Absprache mit dem Arbeitsamt am 1.4. nebenberuflich ein Gewerbe an und möchte dann ab 1.9. das Gewerbe hauptberuflich betreiben, muss dann das Gewerbe, welches am 1.4. angemeldet wurde umgemeldet werden, nur beim Arbeitsamt belegt werden kann, dass ab 1.9. ein Gewerbe besteht, oder ist es lediglich ausschlaggeben, dass ein Gewerbe angemeldet wurde, egal ob es schon Monate zuvor war?
Hi !
es ist nicht relevant, ob das Gewerbe neben- oder hauptberuflich betrieben wird!!
Eine Ummeldung wird dann erforderlich, wenn sich die Art des Gewerbes ändert, nicht wenn sich der Umfang ändert.
BARUL76
Der Berater im Arbeitsamt hat mir aber vorgeschrieben, dass er eine Gewerbeummeldung benötigt um Überbrückungsgeld zu bewilligen, egal, ob sich an der Situation was ändert.
Leider ist kein anderes Arbeitsamt gewillt, mir Auskunft darüber zu geben, sie verweisen mich lediglich zu meinem Berater, dem ich das aber aus dem selben Grund, wie Sie sagen, nicht glaube.
Wohin könnte ich mich nun wenden?
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Hi !
Wohin könnte ich mich nun wenden?
ENTWEDER: einfach die Ummeldung vornehmen, wenn dadurch der weitere Bezug des Überbrückungsgeldes wirklich gesichert wird.
ODER: mit dem Bearbeiter nochmal sprechen, warum die Ummeldung notwendig ist. Im Zweifel den Vorgesetzten des Bearbeiters zu dem Gespräch dazubitten. Der Bearbeiter muss seine Empfehlung (Ummedlung) ja aufgrund irgendeiner Vorschrift gemacht haben. Kann er nicht die Rechtsquelle verraten? Man muss ihm ja nicht auf die Nase binden, dass man weiss, dass er dazu verpflichtet ist.
BARUL76
Hallo!
Ich habe heute mit einem Vorgesetzten gesprochen. Dieser sagte mir zwar, dass es
tatsächlich nicht notwendig gewesen sei, das Gewerbe umzumelden. Jedoch machte er
mir deutlich, dass er die Kompetenz des Kollegen nicht anzweifle, nach dem Motto
eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus. Außerdem verstehe er nicht, weshalb
ich mich wegen 15 Euro so anstelle.
Dieser Verein war mir von Anfang an unsympathisch. Man wird als Arbeitsloser von
Anfang an in die unterste Schublade gesteckt und während sie sich Berater nennen,
haben sie von nichts eine Ahnung. Tut mir leid, wenn ich hier mal Luft ablasse,
sicher sind nicht alle Arbeitsamtvermittler gleich, aber ich bin nur an solche
gestoßen und bin froh bald nicht mehr deren „Kunde“ zu sein.
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Hallo Sabine,
Wenn jemand seit 1.3. Arbeitslos gemeldet ist und meldet nach
Absprache mit dem Arbeitsamt am 1.4. nebenberuflich ein
Gewerbe an und möchte dann ab 1.9. das Gewerbe hauptberuflich
betreiben, muss dann das Gewerbe, welches am 1.4. angemeldet
wurde umgemeldet werden,
Ja, Ummeldung mit einem neuen Geschaeftsinhalt ist in der Regel erforderlich, wenn du Ueberbrueckungsgeld beantragst.
UeG bekommt man nicht fuer ein bereits bestehendes Gewerbe.
Gruss, IP