Angenommen jemand arbeitet im Bereich Metallverarbeitung und hat hier schon einige Jahre eine Einzelfirma. Nebenbei verdient er sich allerdings immer öfter einiges im Bereich Medientechnik hinzu. Eine zweite Gewerbeanmeldung wird sich aufgrund des Buchhaltungsaufwandes eher nicht rechnen. Nun soll es doch möglich sein den Gewerbeschein um einen weiteren Tätigkeitsbereich zu erweitern und die eigentlich 2 verschiedenen Bereiche auf eine Firma laufen zu lassen.
Laut Handwerkskammer soll dies möglich sein.
Ist hier mit Einwänden des Finanzamtes zu rechnen?
Danke
Hi !
Die Frage, ob zwei getrennte Buchhaltungen zu erstellen sind, ist steuerliche keine Frage danach, wie viele Gewerbeanmeldungen vorliegen, sondern wie stark die beiden Tätigkeiten miteinander verknüpft sind.
Werden für beide Tätigkeiten die selben Mitarbeiter (außer Chef) eingestezt, handelt es sich um gleiche Kundschaft, etc. Ist davon auszugehen, dass es sich um einen einheitlichen Geschäftsbetrieb handelt, für den auch nur EINE Buchführung erstelltwerden braucht.
Sind die Geschäftsbereiche leicht und eindeutig voneinander abgrenzbar, sollten günstigerweise zwei Buchhaltungen erstellt werden.
Möglicherweise ist auch eine der Tätigkeiten gewerbesteuerlich oder umsatzsteuerlich begünstigt. Auch dies könnte Auswirkungen auf die Frage haben, ob die Tätigkeiten in einer Buchhaltung zusammengefasst werden soll.
Wenn im RL kein Steuerbertater zu Rate gezogen werden kann, hilft oft auch ein freundliches Gespröch mit den Mitarbeitern im Finanzamt.
BARUL76
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Hi!
Nun, beschäftigte gibt es nicht.
Einzelfirma mit nur einer Person.
Kunden überschneiden sich nur teilweise.
Laut Finanzamt und Handwerkskammer ist das alles kein Problem.
Eine getrennte Buchhaltung ist nicht notwendig.
Ich wundere mich nur etwas.
Jemand könnte dies doch ausnutzen und mit seinem „Hobby“ den Gewinn seiner Firma drücken.
Gruss