Gewerbeummeldung

Hallo zusammen, ich hätte mal folgende Frage: Bei der zuständigen Kommune wurde vor ca. 10 Jahren ein Gewerbe als Versicherungsaußendienst (§84ff und 92 HGB) angemeldet. Diese Tätigkeit wurde allerdings nach 1,5 Jahren aufgegeben und eine Tätigkeit als Handelsvertreter für Wein aufgenommen. Hätte der Wechsel des Gewerbes der Kommune angezeigt werden müssen? Und wenn ja, welche Konsequenzen (Bußgeld o.ä.) drohen wenn dies nicht erfolgt ist? Vielen Dank im Voraus!

Moin
Bitte kontaktiere für die Beantwortung dieser Frage einen Rechtsanwalt:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ja, das Gewerbe hätte umgemeldet werden müssen, denn die Tätigkeiten müssen in der Gewerbeanzeige genau aufgeführt werden. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld droht, kann ich allerdings leider nicht sagen.

Gruß

Sascha

Sorry original11 - ich bin Experte für Psychologie. Deine Frage bezieht sich auf Rechtslage und Betriebswirtschaft, ich kann leider nicht weiterhelfen