Hallo allerseits,
Angenommen, Frau A hat seit einigen Jahren ein Gewerbe als Einzelunternehmerin und zahlt als freiwilliges Mitglied in der GKV den Mindestbeitrag von ca. 300 Euro. Ihr Ehemann ist als Angestellter im öffentlichen Dienst ebenfalls in der GKV. Nun überlegt sie, ihr Gewerbe auf den Ehemann ummelden und anschliessend mit ihm einen Ehegattenarbeitsvertrag für z.B. 410 Euro brutto abschließen, um deutlich günstiger krankenversichert zu sein. Evtl. käme ja auch ein Minijob bis 400 Euro mit Familienversicherung über ihren Mann in Frage. Nun meine Frage: wäre eine solche Konstruktion rechtlich möglich oder wäre das missbräuchliche Ausnutzung des Steuerrechts? Wenn Frau A das Geschäft nach aussen wahrnehmbar hin weiter führt wie bisher und auch den ganzen Tag im Laden steht, würde dann nicht evtl. die Gewerbeummeldung auf Herrn A als Scheingeschäft gelten? Wird so etwas seitens der Behörden näher überprüft? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. MfG, Ali