Re-Hallo,
wenn man ein mobiles Nebengewerbe angemeldet hat (mobiler
Friseur) und zieht in eine andere Gemeinde, muss man dann die
Adressänderung zwingend der IHK mitteilen?
Der IHK muss niemand etwas mitteilen.
Ich frage bloß, da man nach Auskunft der IHK das Gewerbe erst
ab, dann wieder anmelden müsste (Kosten ca. 90 Euro).
Die Orientierung geht eher nach dem Gewerbeamt und wo diese angesiedelt sind. Es gibt welche, die größeren Kommunen angehören. Bei kleineren sind es die Landkreise. Wenn also die eine und die andere Gemeinde im selben Lankreis sitzen, passiert nichts. Zieht man jedoch von Landkreis E zum Landkreis O - oder von Stadt S zur Stadt D - um, muss das gemeldet werden.
Hat man mit Folgen zu rechnen wenn man den Umzug (sprich die
Adressänderung) nicht mitteilt?
Ja, das kann Folgen haben: s.o.
Aber das mit den 90,00 Euro glaube ich nicht. Müsste mal nachschauen, weil ich das selbst vor rund acht Jahren gemacht habe (Ab- und Anmeldung). Aber soviel war das nicht.
Gruß von Roberta