Gewerbeummeldung. Steuerliche Handhabung?

Hallo Ihr Wissenden,
dankbar wäre ich für Antworten auf folgende Frage:

jemand hat am 01.03 ein gewerbe angemeldet ( Transport bis 3,5 T ).
Irre viel Kosten durch den Kauf und das Leasen der PKW’s gehabt, und nach sechs Monaten das Gewerbe auf den Sohn umgeschrieben.

Muß Sie jetzt die Auto’s an ihn verkaufen?
und wenn ja, geht das auch für einen Euro?

Wie ist die steuerliche Handhabung?
Erbt der Nachfolgebetrieb die steuerlichen Verbindlichkeiten - oder eventuell auch die Guthaben - des Vorgängers?

Wie verbucht man die Übernahme wenn keine Gelder zwischen den Parteien gefloßen sind ( verkauf des Fuhrparks, Inventars etc. )? Nach Abmeldung des Gewerbes fließen auch noch Einnahmen und Ausgaben? *puh*.

Ach, ich hätte da echt noch jede Menge fragen.

eine klasse info adresse wäre mir daher sehr hilfreich.

Danke
j.

wie wäre es, wenn der Steuerberater hier die Arbeit tut.

Er kennt den Betrieb und kann dabei helfen, daß alle Zahlen in die richtige Richtung fließen und gleich so sortiert sind, daß das FA auch einverstanden ist.

Auch könnte er verhidnern, daß das Gewerbe, nachträglich aberkannt wird und der Überschreiber erstattet USt. wieder rückerstatten muss.

gruss

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owt, keine antwort, trotzdem danke
danke für die antwort

kein steuerberater,
keine ust-anmeldung

sonst würde ICH nicht fragen.

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danke für die antwort

kein steuerberater,
keine ust-anmeldung

sonst würde ICH nicht fragen.

Auch wenn man keine USt.-Erklärung abgibt, ist für eine Firmenübergabe immer die Konsultation ein STb. nötig.

Und wenn man bis dato keinen StB. hatte ist es jetzt notwenidg einen zu beschäftigen.

Wenn das nicht zu verstehen ist, dann sollte man nciht erwarten, daß fachleute, die hier „erklärendes“ zu Fragen abzugeben beriet sind, ohne Kenntnisse der Firma tipps bereit halten oder Informationen abgeben können, was warum und wie zu bedenken ist.

Natürlichw erden immerwieder Vermögenswerte für 1 euro übertragen, aber unter handfesten vertraglichen Bedingungen.

einige Merkmale die aufstoßen könnten:

Schenkung
Vermögenshinterziehung (bei drohender Insolvenz)
steuerliche Abgenzung von Einnahmen und Steuerschulden
Einverstädnis von Gläubigern und Kunden
Trennung von Privatvermögen des Überträgers und Empfängers (gerade bei Einzelfirmen)
usw. usw.

bitte erwarte nicht daß hier jemand imstande ist diesen ganzen Klüngel ohne Kenntnis der Firam auseinander- oder zusammenzubasteln.

Deshalb nochmal: Gehe zum StB.

Und wenn du das wieder für keine Antwort hältst, dann kann cir hier „keiner“ helfen.

gruss

Voranmeldung macht

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