Gewerbeummeldung Wohnortwechsel

Hallo,

eine komplizierte Geschichte, vor ca. 2 Jahren wohnten wir in Stadt A. Dort habe ich ein Kleingewerbe angemeldet (für das ich aber ortsübergreifend selbstständig tätig war), war aber kurze Zeit später nicht mehr in dem Bereich tätig.

Dann sind wir ins Dorf B gezogen (anderes FA) und habe dort auch an das zuständige FA eine Gewerbesteuererklärung abgegeben (für die minimalen Einkünfte, dann wurde ich wieder etwas aktiver, allerdings im anderen Bereich und habe nun Einkünfte von ca. 200-300 Euro im Monat bin aber dafür in unterschiedlichen Orten und Gemeinden unterwegs.

Nach einem Jahr mussten wir leider schon wieder in ein anderes Dorf ©ziehen. Das gleiche FA wie im Dorf B ist zuständig für die Steuererklärung, allerdings wieder eine andere Gemeinde.

Mein Gewerbe habe ich nie umgemeldet, weil ich nicht dachte, dass es relevant wäre, da ich ja eh keine Gewerbesteuer zahle und sowieso immer an anderen Orten tätig bin. Einkommensteuerrechtlich versteuere ich ja beim richtigen FA. Allerdings mache ich mir jetzt doch Gedanken, ob ich da nicht einen Fehler gemacht habe. Hätte ich mein Gewerbe schon beim ersten Umzug ummelden müssen? Und wenn ja, wie funktioniert das? Muss ich dann in Stadt A mein Gewerbe abmelden und in Dorf C wieder anmelden? Oder reicht es, wenn ich in Dorf C eine Gewerbeummeldung mache?

Sorry, ich hoffe es steigt jemand hier durch und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank,

LG

Guten Tag,

vorab möchte ich anmerken, dass ich nicht berechtigt bin rechtsverbindliche Auskünfte zu geben, dafür sind Anwälte oder Steuerberter zuständig. Als Kaufmann mit normalem kaufm. Menschenverstand sehe ich die Angelegenheit relativ einfach. Dort wo Sie das Gewerbe derzeit gemeldet haben abmelden und in der Gemeinde wo Sie jetzt wohnen anmelden. Je nach Gemeinde kostet die Ab- und Anmeldung cirka 20,00 Euro. Ich würde das gleich tun und keine Zeit mehr verstreichen lassen.Wenn Sie sich unsicher sind, dann müssen Sie eine rechtsverbindliche Auskunft bei einem Anwalt oder Steuerkanzlei einholen. Es gibt aber auch eine alte Volksweisheit, keinen unnötigen Staub aufwirbeln.

Beste Grüße
J.Heine

Guten Morgen, vielen Dank für die Antwort. Also einfach mit heutigem Datum An-(bei Dorf C) und Abmelden (bei Stadt A)? Und die Zwischenzeit?..da war es ja leider noch eine andere Gemeinde…

LG

Guten Morgen,
Sie machen es mir nicht ganz leicht. Ich würde es einfach vergessen, was da sonst noch war und abwarten.Mit Glück läuft es durch, wenn nicht bekommen Sie eine Rüge! Alles klar - keinen unnötigen Staub aufwirbeln, hatte ich ja schon bei dem letzten Text angemerkt.