Gewerbeumzug

Hallo !
Man hat einen Laden. Einen ganz kleinen (gilt schon vom Finanzamt als Kleinstgewerbe und brauch keine Quartalsabrechnung mehr machen). Dieser Laden wird nun geschlossen und der Betreiber beschließt noch von daheim ein „wenig weiterzumachen“. Also Internetverkauf und so.
Der Laden wird geschlossen ist jedoch in einer anderen Stadt.
Muß man dann das Gewerbe in der anderen Stadt (heimischen Wohnung) anmelden und wenn ja wie genau geht das von Statten.
Also ist das dann eine einfach Ummeldung ? Oder muß man das eine Gewerbe abmeldung und das andere anmelden.
Und wenn das wiederrum so ist, wie gibt man das dann beim Finanzamt an. Also muß man dann eingeben, das das Inventar des alten Ladens vom neuen Laden „gekauft“ wurde (wegen der Mehrwertsteuer und der Inventur eben).

Das ganze weil ich eben weiß, das das Finanzamt bei Kündigung des ersten Gewerbes kommen wird und „ausrechnet“, was sich „theoretisch“ noch im Laden befinden müsste (Irgendwas mit „Gewerbe zur persönlicher Bereicherung“ wird dann gesagt). Und das möchte ich eben vermeiden.

Vielleicht hat da ja jemand Erfahrung mit.

Gruß
Andreas

Servus Andreas,

Verlegung innerhalb einer Gemeinde >> Gewerbeummeldung
Verlegung in eine andere Gemeinde >> Ab- und Anmeldung des Gewerbes.

Den Schätzungen des FA kann man begegnen, indem man eine Bilanz (einschließlich körperlicher Bestandsaufnahme) aufstellt. Bilanziert werden muss zu einer künftigen Betriebsaufgabe sowieso. Wenn der Handelsbetrieb „im Kleinen“ ohne Warenbestände fortgeführt wird, nur unter Nutzung der früheren Geschäftsbeziehungen, kann wohl auch schon auf das Ende des Wirtschaftsjahres bilanziert werden, in dem der Betrieb umgestellt worden ist. Dann geht nachher bei Aufgabe die Schlussbilanz leichter von der Hand.

Schöne Grüße

MM