Gewerbeverbot

Hallo, gibt es eine Zeitspanne für Gewerbeverbot, oder kann das Verbot aufgehoben werden?
Da es einige Berufe gibt, wo man fast nur noch mit Gewerbeschein arbeiten kann, z.b. Kurierdienst.
Es gibt doch eigentlich bei jeder Strafe Begrenzungen, z.b. bei Raub z.b. 2 Jahre oder mehr.
Aber dann ist die Strafe abgesessen, egal ob der schmuck wieder da ist. Das muß doch auch beim Gewerbe so sein oder?

Gruß Peter

Hallo, gibt es eine Zeitspanne für Gewerbeverbot, oder kann
das Verbot aufgehoben werden?

Ja, ja.

Da es einige Berufe gibt, wo man fast nur noch mit
Gewerbeschein arbeiten kann,

Es gibt sogar welche, da baraucht man eine Gewerbeerlaubnis.

Es gibt doch eigentlich bei jeder Strafe Begrenzungen, z.b.
bei Raub z.b. 2 Jahre oder mehr.

In besonders gravierende Fällen kann ein Berufsverbot auf Lebenszeit erlassen oder eine Gewerbeerlaubnis auf Dauer verweigert werden.

Meine Erfahrung dazu: Gewerbeuntersagung läuft nach drei Jahren inoffiell ab. Nach drei Jahren kann ein formloser Antrag auf „Wiedergestattung“ erfolgen. Dieser kostet um die 120 Euro.
Viel Erfolg wünscht der Norbert