Wenn vor 4 Jahren ein Gewerbeverbot ausgesprochen wurde - Grund: ‚…zum Führen von Menschen ungeeignet…‘, eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnet, aber kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, gibt es da trotzdem eine Möglichkeit ein neues Gewerbe anzumelden?
Liebe® Fragesteller(in): da bin ich die falsche Adresse, ich kann was zur Psychologie sgaen, aber nix zu rechtlichwen Aspekten
Sorry
(auch für lange Dauer, war in Urlaub)
mfg
reginardus