Gewerbeverbot - Info´s

Hallo Gemeinde,

ich hoffe jemand von kann mir bei folgendem Problem helfen:
Ist ein langer Satz …
Wenn jemand als geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter hintereinander drei GmbH´s in den „Sand“ setzt und eine vierte eröffnet und nun im Namen und auf Rechnung dieser Firma Bauverträge abschließt, Garantieren abgibt, Arbeiter anstellt - eben richtigt wuselt, obwohl gegen ihn ein
Verfahren auf Berufsverbot bzw. Gewerbeverbot vom Ordungsamt seiner Stadt eröffnet wurde - macht er sich j strafbar. So weit so gut. Aber wisst Ihr zufällig ob und wie sowas geprüft wird ? Wie sowas bestraft wird ? Vieleicht Haft ( Wäre gut ) ?
Das Ordnungsamt hat ihm pro Tag an dem er „arbeitet“ eine Geldbuße in Höhe von 10.000 DEM angedroht. Wie wollen die das nachprüfen ??

Vielen Dank für Info´s !

Falk

Hi

Falk

strafrechtlich gesehen eine Konkursverschleppung. Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft sollte weiterhelfen.
Um kurzfristig zu agieren, möglicherweise eine einstweilige Unterlassungsverfügung beim zuständigen Amts- Gericht, scheint aber schon erfolgt zusein.

Andreas

Hi,

strafrechtlich gesehen eine
Konkursverschleppung.

wegen Konkursver. wurde er schon veruteilt. Die jetzige Firma agiert weiter am „Markt“.

Auf Grund der Konkursver. der 3 vorherigen Firmen soll er ja die 4. dicht machen …

Wie überprüft die Stadt / Staatsanw. sowas ?
Ich meine der kann ja immer sagen - ich habe keine Aufträge oder so. Können die dem das nachweisen ?

CU
Falk

Eine Strafanzeige

bei der Staatsanwaltschaft sollte
weiterhelfen.
Um kurzfristig zu agieren, möglicherweise
eine einstweilige Unterlassungsverfügung
beim zuständigen Amts- Gericht, scheint
aber schon erfolgt zusein.

Andreas

Hi,

wegen Konkursver. wurde er schon
veruteilt. Die jetzige Firma agiert
weiter am „Markt“.

Auf Grund der Konkursver. der 3
vorherigen Firmen soll er ja die 4. dicht
machen …

— die Frage ist, zivil- oder strafrechtlich ?
ersteres endet in einer Geldstrafe, die in der richtigen Branche eher unwichtig ist.

Letzteres, also Anklage erhebt der Staatsanwalt im Interesse des Staates, wurde hier ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen, dann ist ein Verstoß gegen Auflagen gegeben.
eine Bewährungsstrafe wird sofort gewandelt.

Wie überprüft die Stadt / Staatsanw.
sowas ?

wie sagt das Sprichwort,
wo kein Kläger da kein Richter…

Ich meine der kann ja immer sagen - ich
habe keine Aufträge oder so. Können die
dem das nachweisen ?

die Staatsbediensteten sind ja keine Idioten- sie können mehr nachweisen, als man sich landläufig vorzustellen vermag.

…aber das hängt vom Einzelfall ab.

wenn jemand sich nach einem Konkurs wieder versucht, ist das nicht unbedingt zu verurteilen, im Gegenteil. Gründet er aber bewußt Firmen um einen Konkurs herbeizuführen, dann ist das sicher ein Fall für den Staatsanwalt.

Ciao

Andreas

Hallo Falk,

im Prinziep ist das eine einfache Geschichte. Du sagst, daß diese Person bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Dies ist ganz wichtig, da ein Ermittlungsverfahren allein noch nicht ausreicht bei einer neuen Firma nicht als Geschäftsführer tätig zu sein. Wenn Du diesen tatbestand also belegen kannst, brauchst Du nur beim Handelsregister einen Handelsregisterauszug anfordern aus dem das Datum der Neueintragung als Geschäftsführer hervorgeht. (Sollte natürlich nach dem o.e Urteil liegen) Zum besseren Verständnis solltest Du wissen, daß jeder Notar bei der Bestellung eines Geschäftsführer fragt, ob besagte Verurteilung vorliegt. Hier bedeutete dies: „Eidesstattliche Falschaussage“ was einen strafrechtlichen Tatbestand ergeben würde. Im übrigen sei noch angemerkt, daß es einem wegen Konkursverschleppung verurteilten nur untersagt ist ein Geschäftsführeramt zu übernehmen aber nicht eine GmbH zu gründen oder sich an einer zu beteiligen. Ferner ist in Deinem Fall auch interessant, ob es sich bei den angesprochenen Firmen um sogenannte „Einmann-GmbH’s“ handeln, ob es also nur einen Gesellschafter gibt. Sollte dies der Fall sein, so hast Du die Möglichkeit der sogeannten Durchgriffshaftung.
So, ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.

Ciao Markus Schmidt

Danke … der betroffene ist ein Schwei…

wenn jemand sich nach einem Konkurs
wieder versucht, ist das nicht unbedingt
zu verurteilen, im Gegenteil. Gründet er
aber bewußt Firmen um einen Konkurs
herbeizuführen, dann ist das sicher ein
Fall für den Staatsanwalt.

Er ist der ehem. Chef meiner Mutter. Er wurde mit einem Titel „aushezeichnet“ der 1.5 Mio DEM „Wert“ ist und an dem er nun 30 Jahre zu zahlen hat - oder auch nicht …

Er wird es nie lernen seriös zu Geld zu kommen und nimmt bei jeder Firmenpleite unschuldige Handwerker etc. mit in´s Firmengrab. Das hat mich wahnsinnig aufgeregt, aus diesem Grund hat mich einfach mal interessiert ob die entsprechenden Stellen ein angedorhtes Verfahren im Falle der Verurteilung ( Berufsverbot ) auch kontrollieren. Irgendwie habe ich den Eindruch, dass manche mit ihrer miesen Tour immer durchkommen.

Danke nochmal für die Ausführungen.

Falk