Gewerbeverluste

Moin!

Warum darf bei der Gewerbesteuer kein Verlustrücktrag vorgenommen werden? Ich hab versucht das BFH-Urteil zu verstehen, was mir aber nicht gelungen ist.

Vielen Dank im Voraus für Tipps
e

Weil im § 10a GewStG nur vom Verlustvortrag die Rede ist.

Dafür braucht man keine Urteile…

Doch, ich möchte es gerne wissen. Denn warum gibt es denn einen Verlustrücktrag bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer? Und das es so im Gesetz steht habe ich auch schon herausgefunden.

In diesem Sinne…

kein Verlustrücktrag bei Gewerbesteuer
Hi !

Mal als Zusammenfassung aus dem Blümich mit Quellen:

kein Rücktrag wegen besonderer haushaltsmäßiger Bedeutung für die Gemeinden (BT-Drucksache 7/4604 Seite 3).

Keine Verfassungsbedenken (BHF I R 62/86 v. 31.07.1990, BStBl II 1990, 1083; Lenski/Steinberg § 10a Anm. 1a; Orth: Interperiodische Verlustkompensation im Gewerbesteuerrecht S. 49 ff und 230 ff)

kein Verstoß gegen Art. 3 GG, da alle (Gewerbe-)Steuerpflichtigen gleich behandelt werden (BVerfG 1 BvL 10/98 vom 17.11.1998, DStR 1999, 109).

BARUL76

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Hallo!
Vielen Dank für die Mühen. Punkt 1 hat mich dann doch in meiner Vermutung bestärkt, dass die Gemeinden „schuld“ sind.
Viele Grüße
e