Guten Tag,
Eine normale Mietwohnung wurde an eine Körperschaft öffentlichen Rechts vermietet.
Diese zahlte keine Kaution (was dann vertraglich geduldet wurde), ebenfalls wurde eine gewerbliche (Büro) Nutzung geduldet.
Nun hat diese Körperschaft den Vertrag aufgekündigt und die Wohnung hat, besonders im Bereich der Böden und Türen erhebliche Mängel. Teilweise sind Türen und Böden auf Grund erheblicher Nutzung zerstört worden.
Was muss der Vermieter als „Verschleiß“ dulden und was muss vom Mieter ersetzt werden?
Herzlichen Dank für Euere Antworten