Gewerbl.Mieterhöhung rückwirkend?

Hallo,
ich habe eine Mieterhöhung/Gewerbe erhalten (vorraussichtl. gerechtfertigt,nach steigendem Lebensstandart/Punktesystem im Mietverterag festgelegt). Diese aber rückwirkend, gültig ab Dez.2011. Soll also rückwirkend den gesamten Betrag bis Feb 2012 zahlen und ab März die neue, erhöhte Miete.
Ist das Rechtens?
Vielen Dank für eine Antwort.

Hallo,

selbstverständlich kann der Vermieter die Miete nicht rückwirkend erhöhen!

Stellen Sie sich mal vor, Sie mieten ein Mietobjekt zu einem vereinbaten Preis, den sie sich gerade noch leisten können, oder der Vermieter kommt Ihnen erst mal preislich entgegen, damit er das Objekt überhaupt vermietet bekommt und nach ein paar Monaten erhöht er die Miete rückwirkend. Das kann doch wohl nicht rechtens sein. Ist es auch nicht!

Grüße von
Helmut

Hallo Helmut,
herzlichen Dank für die flotte Antwort. vielleicht muß ich den Fall doch noch präziser formulieren:
mein Mietvertrag sieht eine automatische Mietanpassung vor, wenn der Verbraucherpreisindex sich um 5% erhöht. Die Erhöhung der Miete is also rechtens und kann wohl nciht in Frage gestellt werden.
Nur die Benachrichtigung über die Erhöhung ist dem lieben Vermieter wohl zu spät eingefallen. So erhlate ich jetzt die Feststellung, daß im Dez. 11 der Punkt der Mietanpassung eingetreten ist. Nun verlangt er rückwirkend den Ausgleich und natürlich ab März den neuen Mietpreis.
Hier meine Frage:
ist er berechtigt auf das Geld rückwirkend, oder ist es sein Verschulden, mich nicht informiert zu haben und damit erlöscht auch sein Anspruch auf die vergangene Zeit?
Vielen Dank,
AP

Hallo,

eine verbindliche Antwort kann ich Ihnen nicht geben. Der gesunde Menschenverstand sagt mir aber, dass der Vermieter diese Erhöhung frühzeitig ankündigen muss. Und wenn die Erhöhung nicht gezahlt wird, muss er den Erhöhungsbetrag anmahnen! Man kann vom Mieter nicht verlangen, dass er sich um den Stand des Verbraucherpreisindex kümmert, wenn es der Vermieter offensichtlich vergessen hat.

Da die Nachzahlung für 15 Monate erheblich ist, würde ich mir eine Beratung beim Fachanwalt leisten.

Grüße von
Helmut

Hallo,
wiederum danke für die schnelle Reaktion. Ich habe nun einen Termin bei RA gemacht, da es noch weitere Fragen gibt. Aber es schient tatsächlich möglich zu sein, die Mieterhöhung rückwirkend einzutreiben, da es im Mietvertrag vorgesehen ist. Hier wirkt das Recht wohl konträr zum normalen Menschenverstand…:smile:)
Vielen Dank für die Mühe und liebe Grüße,
AP