Gewerbl. Mietvertrag

Gibt es die Möglichkeit, bei vorliegenden Sachmängeln, die mehrfach moniert wurden, einen gewerblichen Mietvertrag (Büro) vor der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen bzw. aufzuheben? Danke für Ihre Antwort im voraus.

Der Umgang mit Sachmängeln ist vermutlich im Mietvertrag geregelt. Letztendlich hilft ein Blick ins BGB.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html §536ff
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html

vnA

Hi vnA,

wobei §569 BGB nur für Wohnraummietverträge gilt.

Gruß

Joschi

mea culpa
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