Gewerbl. Nutzung einer Mietwohnung

Titel: Yogakurse in einer Mietwhg im Wohnzi.
Tags:
Mietwohnung;gewerbl. Nutzung;Kurse abhalten

Hallo,
wer kann mir
einen Tipp geben. Mieter möchte regelmäßig in seinem Wozimmer
Schwangerschaftsyoga für ca. 4 Pers. geben. Muss/kann
Vermieter das erlauben?
Vielen Dank für Tipps

Gruß
reicmo

Hallo

Mieter möchte regelmäßig in seinem Wozimmer
Schwangerschaftsyoga für ca. 4 Pers. geben. Muss/kann
Vermieter das erlauben?

Nicht automatisch, denn er müsste je nach Lage der Wohnung dazu erst mal zum Bauamt gehen und eine Ausnahmeerlaubnis betreffend die Art der baulichen Nutzung (nämlich gewerblich) beantragen, sonst könnte das Bauamt sogar eine Nutzungsuntersagung aussprechen.

Ansonsten kommt es wohl darauf an, ob weiter das Wohnen im Vordergrund steht oder ob da z.B. auch Reklame im Fenster hängt. Man kann sowas ja auch diskret ablaufen lassen. Wer fragt, erhält Antworten.

Gruß
smalbop

Hallo,

smalbop hat ja auch schon dazu geschrieben.

Hallo,
wer kann mir
einen Tipp geben. Mieter möchte regelmäßig in seinem Wozimmer
Schwangerschaftsyoga für ca. 4 Pers. geben. Muss/kann
Vermieter das erlauben?

Unabhängig davon, ob der VM hier beim Bauamt oder sonstiger Behörde vorstellig werden muß, kann er dies natürlich untersagen, denn er muss ja auch Rücksicht auf evtl. andere Mietparteien im Haus nehmen.

Der BGH hat zwar einmal entschieden, dass eine „gewerbliche Teilnutzung“ vom Vermieter nicht untersagt werden kann, allerdings wurde dies hier sehr eingeengt erlaubt und betraf die Nutzung eines Teiles des Wohnzimmers als „home-office“ mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass damit für die anderen Mitbewohner des Hauese keine zusätzliche „Belästigung“ entstehen durfte; tatsächlich gab es hier keinen „zusächtlichen“ Publikumsverkehr.

Schönen Tag noch.

Vielen Dank für Tipps

Gruß
reicmo