Hallo Oskar,
meine Frau sucht derzeit Räume für eine therapeutische Praxis.
Der erste gibt sich damit zufrieden, ihren Verdienst zu kennen
(den meine Frau, weil sie sich erst selbständig macht, nur
sehr grob schätzen kann), sowie meinen Verdienst. Das kann ich
nachvollziehen.
Das sehe ich ganz anders und ich empfehle Dir dringend, die Sache ebenfalls zu überdenken. Wenn sich Deine Frau selbständig macht, ist sie alleine Vertragspartner von Vermieter, Bank, und Lieferanten. All diese Leute geht das Einkommen des Lebenspartners der selbständigen Unternehmerin rein nichts an. Mancher Vermieter hat es gerne anders und ganz besonders gerne sehen es Banken, wenn der Ehepartner für alle möglichen Verpflichtungen einsteht. Ein klares NEIN ist dabei die einzig akzeptable Reaktion. Verstehe es bitte richtig: Das geht nicht gegen Deine Frau! Was ich Dir hier rate, kann der letzte Rettungshalm sein, wenn in der Selbständigkeit etwas schief laufen sollte und Du mit Deiner Frau im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebst. Dann hängst Du nämlich nach dem Willen von allen möglichen (halbseidenen) Leuten mit drin und das darf nicht sein. Wenn Du Dich aber strikt aus allen Verpflichtungen heraus hältst, ist Dein Einkommen auch in Notzeiten ein Rückhalt, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben.
Der andere aber möchte von ihr eine Bewerbung haben, die ihren
Business-Plan umfasst, mit Marktanalyse, Investitions- und
Finanzplanung und allem Pipapo. Das geht den doch eigentlich
nichts an, oder ist sowas üblich?
Diese sehr weit gehenden Auskünfte und noch mehr sind in manchen Einkaufspassagen üblich. Da hat man sogar einen Mindestumsatz pro qm zu bringen, sonst wird der Mietvertrag gekündigt. Hintergrund ist, daß alle Mieter Publikumsmagnete sein sollen, um die Attraktivität des Einkaufzentrums zu erhalten. In allen anderen Fällen aber gehen den Vermieter solche Betriebsinterna einen feuchten Kericht an. Er hat zufrieden zu sein, wenn die Miete bezahlt wird.
Es ist so, dass der Raum, um den es geht, seit dem Bau des
Gebäudes vor drei Jahren leer steht und eigentlich nicht
vermietet werden kann, da er sich innerhalb einer anderen
Praxis befindet und keinen seperaten Außeneingang hat.
Bitte prüfe, ob Toiletten und Fluchtwege den Vorschriften entsprechen und ob man in irgend einer Weise auf den Mieter der übrigen Räume angewiesen ist. Schon ein nur zu bestimmten Zeiten erreichbarer Zugang zum Sicherungskasten kann höchst ärgerlich werden. Eine gemeinsame Teeküche o. ä. wird leicht irgendwann zum Streitpunkt. Eine nicht vollständig abgeschlossene und autark funktionierende Mietung hat immer eine Menge Pferdefüße.
Ansonsten empfehle ich Dir, daß Ihr Euch auf die starke Position als potentielle Mieter besinnt. Gewerbe-, Büro- und Praxenräume stehen im Moment beinahe überall leer und werden wie sauer Bier angeboten. Die Zeiten sind für die absehbare Zukunft vorbei, daß sich Mietinteressenten für Gewerberäume alle möglichen Dreistigkeiten gefallen lassen müssen. Zwar gibt es immer noch sehr begehrte Lagen, an denen das Überangebot vorbei gegangen ist. Solche Lagen sind nach wie vor teuer, obwohl kein Mensch in der Nähe einen Parkplatz finden kann. Ich würde auf solche Räume dankend verzichten, weil zu viele Kunden eben genau so reagieren. Sie bleiben nämlich weg.
Gruß
Wolfgang