Gewerbl. Räume, Vermieter will enorme Infos haben

Hallo,

meine Frau sucht derzeit Räume für eine therapeutische Praxis. Wir haben uns jetzt zwei verschiedene Räumlichkeiten angeschaut. Beide Vermieter möchten ziemlich viele Infos haben.

Der erste gibt sich damit zufrieden, ihren Verdienst zu kennen (den meine Frau, weil sie sich erst selbständig macht, nur sehr grob schätzen kann), sowie meinen Verdienst. Das kann ich nachvollziehen.

Der andere aber möchte von ihr eine Bewerbung haben, die ihren Business-Plan umfasst, mit Marktanalyse, Investitions- und Finanzplanung und allem Pipapo. Das geht den doch eigentlich nichts an, oder ist sowas üblich?

Es ist so, dass der Raum, um den es geht, seit dem Bau des Gebäudes vor drei Jahren leer steht und eigentlich nicht vermietet werden kann, da er sich innerhalb einer anderen Praxis befindet und keinen seperaten Außeneingang hat. Ist es vielleicht möglich, dass der Vertreter der Immobiliengesellschaft dadurch signalisieren möchte, dass er bereit ist, mit dem Mietpreis deutlich herunter zu gehen, und die ganzen Informationen als Rechtfertigung gegenüber seinem Chef haben möchte?

Etwas verwirrt
Oskar van de Kaalstraat

Hallo,

wenn der Vermieter Auskünfte über Einkommensverhältnisse will, geht es in Ordnung. Alles andere, insbesondere gar Pläne, wie Deine Frau sich betätigen wird, welche Analysen vorliegen, stehen dem Vermieter nicht zu. Sie sollten auch keineswegs ausgehändigt werden. Weisst Du, ob der Makler diese Infos nicht verwendet, um einen anderen Mieter zu finden ? Einen, der gar mehr zahlt, weil eine entsprechende Erfolgsanalyse vorliegt ?

meine Frau sucht derzeit Räume für eine therapeutische Praxis.
Wir haben uns jetzt zwei verschiedene Räumlichkeiten
angeschaut. Beide Vermieter möchten ziemlich viele Infos
haben.

Der erste gibt sich damit zufrieden, ihren Verdienst zu kennen
(den meine Frau, weil sie sich erst selbständig macht, nur
sehr grob schätzen kann), sowie meinen Verdienst. Das kann ich
nachvollziehen.

Der andere aber möchte von ihr eine Bewerbung haben, die ihren
Business-Plan umfasst, mit Marktanalyse, Investitions- und
Finanzplanung und allem Pipapo. Das geht den doch eigentlich
nichts an, oder ist sowas üblich?

Derartige Dinge - ausser Einkommensverhältnisse - notfalls noch, wenn mit Bank finanziert die Finanzplanung - kann vorgelegt werden. Aber, hierbei muss strikt vereinbart werden, dass diese Informationen weder kopiert noch weiter gegeben werden dürfen und es muss eine Vertragsstrafe mit Schadenersatz vereinbart werden. Wer derart detaillierter Auskünfte will, ist sich wohl auch sicher, wenn jemand derart genau die Risiken prüfet, dass er dann auch Schäden durch Dritte, die aus der Vermittlung entstehen können, beachtet.

Es ist so, dass der Raum, um den es geht, seit dem Bau des
Gebäudes vor drei Jahren leer steht und eigentlich nicht
vermietet werden kann, da er sich innerhalb einer anderen
Praxis befindet und keinen seperaten Außeneingang hat. Ist es
vielleicht möglich, dass der Vertreter der
Immobiliengesellschaft dadurch signalisieren möchte, dass er
bereit ist, mit dem Mietpreis deutlich herunter zu gehen, und
die ganzen Informationen als Rechtfertigung gegenüber seinem
Chef haben möchte?

Glaube ich kaum. Wenn Räume innerhalb einer anderen Praxis bestehen, die zudem keinen gesonderten Eingang haben, ist trotzdem mehr als Vorsicht angeraten. Alleine was Du hier darlegst würde mich veranlassen höchste Vorsicht walten zu lassen. Ist z.B. die Praxis in der Richtung oder im Randgebiet der Berufstätigkeit Deiner Frau zu sehen ? Kann es dann sein, dass von Deiner Frau die Marktanalyse auch erbeten wird, aber am Ende kein Vertrag abgeschlossen werden soll - nur deshalb - weil sich sonst die Praxis, die derzeit dort ist nicht mehr halten kann und kostenlos an Informationen kommen will ?

Grüsse Günter

Hallo Oskar,

meine Frau sucht derzeit Räume für eine therapeutische Praxis.

Der erste gibt sich damit zufrieden, ihren Verdienst zu kennen
(den meine Frau, weil sie sich erst selbständig macht, nur
sehr grob schätzen kann), sowie meinen Verdienst. Das kann ich
nachvollziehen.

Das sehe ich ganz anders und ich empfehle Dir dringend, die Sache ebenfalls zu überdenken. Wenn sich Deine Frau selbständig macht, ist sie alleine Vertragspartner von Vermieter, Bank, und Lieferanten. All diese Leute geht das Einkommen des Lebenspartners der selbständigen Unternehmerin rein nichts an. Mancher Vermieter hat es gerne anders und ganz besonders gerne sehen es Banken, wenn der Ehepartner für alle möglichen Verpflichtungen einsteht. Ein klares NEIN ist dabei die einzig akzeptable Reaktion. Verstehe es bitte richtig: Das geht nicht gegen Deine Frau! Was ich Dir hier rate, kann der letzte Rettungshalm sein, wenn in der Selbständigkeit etwas schief laufen sollte und Du mit Deiner Frau im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebst. Dann hängst Du nämlich nach dem Willen von allen möglichen (halbseidenen) Leuten mit drin und das darf nicht sein. Wenn Du Dich aber strikt aus allen Verpflichtungen heraus hältst, ist Dein Einkommen auch in Notzeiten ein Rückhalt, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben.

Der andere aber möchte von ihr eine Bewerbung haben, die ihren
Business-Plan umfasst, mit Marktanalyse, Investitions- und
Finanzplanung und allem Pipapo. Das geht den doch eigentlich
nichts an, oder ist sowas üblich?

Diese sehr weit gehenden Auskünfte und noch mehr sind in manchen Einkaufspassagen üblich. Da hat man sogar einen Mindestumsatz pro qm zu bringen, sonst wird der Mietvertrag gekündigt. Hintergrund ist, daß alle Mieter Publikumsmagnete sein sollen, um die Attraktivität des Einkaufzentrums zu erhalten. In allen anderen Fällen aber gehen den Vermieter solche Betriebsinterna einen feuchten Kericht an. Er hat zufrieden zu sein, wenn die Miete bezahlt wird.

Es ist so, dass der Raum, um den es geht, seit dem Bau des
Gebäudes vor drei Jahren leer steht und eigentlich nicht
vermietet werden kann, da er sich innerhalb einer anderen
Praxis befindet und keinen seperaten Außeneingang hat.

Bitte prüfe, ob Toiletten und Fluchtwege den Vorschriften entsprechen und ob man in irgend einer Weise auf den Mieter der übrigen Räume angewiesen ist. Schon ein nur zu bestimmten Zeiten erreichbarer Zugang zum Sicherungskasten kann höchst ärgerlich werden. Eine gemeinsame Teeküche o. ä. wird leicht irgendwann zum Streitpunkt. Eine nicht vollständig abgeschlossene und autark funktionierende Mietung hat immer eine Menge Pferdefüße.

Ansonsten empfehle ich Dir, daß Ihr Euch auf die starke Position als potentielle Mieter besinnt. Gewerbe-, Büro- und Praxenräume stehen im Moment beinahe überall leer und werden wie sauer Bier angeboten. Die Zeiten sind für die absehbare Zukunft vorbei, daß sich Mietinteressenten für Gewerberäume alle möglichen Dreistigkeiten gefallen lassen müssen. Zwar gibt es immer noch sehr begehrte Lagen, an denen das Überangebot vorbei gegangen ist. Solche Lagen sind nach wie vor teuer, obwohl kein Mensch in der Nähe einen Parkplatz finden kann. Ich würde auf solche Räume dankend verzichten, weil zu viele Kunden eben genau so reagieren. Sie bleiben nämlich weg.

Gruß
Wolfgang

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Die Zugewinngemeinschaft bietet einen guten Schutz vor Forderungen Dritter aus der Selbständigkeit eines Ehepartners. Das setzt aber voraus, daß man diesen Schutz nicht selbst aushebelt, indem man z. B. den Mietvertrag für Gewerberäume oder einen Darlehensvertrag für das Geschäft als Ehepartner mit unterschreibt. Man übernimmt deshalb auch für den eigenen Ehepartner keine Bürgschaft! Um es noch einmal zu sagen: Das geht nicht gegen den Ehepartner. Ganz im Gegenteil! Es ist ein Schutz der Ehepartner nach außen. Wenn einer in Not gerät, können Gläubiger nicht auf das Einkommen des anderen Ehepartners greifen.

Fehler an dieser Stelle („Ist nur reine Formsache. Unterschreiben sie hier“) haben schon viele Leute ins Elend gestürzt.

Gruß
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

Off TOpic, Zugewinngemeinschaft

Ganz im Gegenteil! Es ist ein Schutz der Ehepartner nach
außen. Wenn einer in Not gerät, können Gläubiger nicht auf das
Einkommen des anderen Ehepartners greifen.

Hi,

lustigerweise wollen die Grünen die Zugewinngemeinschaft bisheriger Form abschaffen mit der Begründung, die Ehefrauen müssten während der Ehe einen Rechtsanspruch auf das Geld des Ehemanns haben.
Sämtlichen GLäubigern sthet schon der Sabber im Mund.

Max

Hallo Wolfgang,

auch Dir ein großer Dank für Deine Antwort!

Ich hatte nicht vor, für irgendwas zu bürgen, aber Deine Anmerkungen haben mir vor Augen geführt, dass wir uns in diesem Gebiet doch noch etwas schlauer machen müssen. Wir sind nämlich erst seit acht Monaten verheiratet und daher in solchen Dingen etwas unerfahren :smile:

Diese sehr weit gehenden Auskünfte und noch mehr sind in
manchen Einkaufspassagen üblich. Da hat man sogar einen
Mindestumsatz pro qm zu bringen, sonst wird der Mietvertrag
gekündigt. Hintergrund ist, daß alle Mieter Publikumsmagnete
sein sollen, um die Attraktivität des Einkaufzentrums zu
erhalten.

Es geht um einen Einkaufskomplex. Von Mindestumsatz hat er nichts gesagt, wir werden darauf achten.
Der Vermieter (ich rede immer von Vermieter, das ist der für dieses Objekt verantwortliche Angestellte der Wohnungsgesellschaft) hat übrigens vor, in Zukunft im Einkaufszentrum Events zu veranstalten und hat davon gesprochen, von den Mietern ein Werbegeld einzunehmen. Von der Höhe hat er natürlich nichts gesagt. Müssen wir darauf achten, dass im Mietvertrag eine max. Summe oder ähnliches drin steht, oder wie wird so was üblicherweise gehandhabt?

Bitte prüfe, ob man in irgend einer Weise auf den Mieter
der übrigen Räume angewiesen ist. Eine nicht vollständig
abgeschlossene und autark funktionierende Mietung hat immer
eine Menge Pferdefüße.

Da wird nächste Woche ein Gespräch statt finden. Die Gemeinschaftsnutzung wird auf jeden Fall schriftlich besiegelt (das ganze läuft sowieso nur an, wenn die andere Praxis gut mitmacht), auch werden wir nichts anderes als den Status eines Hauptmieters akzeptieren (sonst müsste meine Frau evtl. raus, wenn die andere Praxis schließt). Der Außenauftritt wird völlig getrennt sein (wg. Haftung als BGB-Gesellschaft).

Gewerbe-, Büro- und Praxenräume stehen im Moment beinahe :überall leer und werden wie sauer Bier angeboten.

Ja, so sehen wir das auch, es war übrigens auch ungefähr der zweite Satz des Vermieters, dass es momentan für seine Branche nicht gut steht :wink:

Gruß Oskar

Hallo Günther,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Derartige Dinge - ausser Einkommensverhältnisse - notfalls
noch, wenn mit Bank finanziert die Finanzplanung - kann
vorgelegt werden. Aber, hierbei muss strikt vereinbart werden,
dass diese Informationen weder kopiert noch weiter gegeben
werden dürfen und es muss eine Vertragsstrafe mit
Schadenersatz vereinbart werden.

Wonach richtet sich der Schadenersatz? Bei der Miete geht es um ca. 300€ pro Monat inkl. NK, bei der Gründung um geschätzte 10000€.

Wer derart detaillierter
Auskünfte will, ist sich wohl auch sicher, wenn jemand derart
genau die Risiken prüfet, dass er dann auch Schäden durch
Dritte, die aus der Vermittlung entstehen können, beachtet.

Den Satz habe ich nicht verstanden. Meinst Du, dass eine gute Analyse unsererseits dem Vermieter anzeigt, dass wir alles abgecheckt haben und daher eher alles glatt läuft?

Ist z.B. die Praxis in der Richtung oder im Randgebiet
der Berufstätigkeit Deiner Frau zu sehen ? Kann es dann sein,
dass von Deiner Frau die Marktanalyse auch erbeten wird, aber
am Ende kein Vertrag abgeschlossen werden soll - nur deshalb -
weil sich sonst die Praxis, die derzeit dort ist nicht mehr
halten kann und kostenlos an Informationen kommen will ?

Nee, ist ein anderes Fachgebiet. Und ein aufstrebendes Wohngebiet. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Gruß Oskar

Hallo,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Derartige Dinge - ausser Einkommensverhältnisse - notfalls
noch, wenn mit Bank finanziert die Finanzplanung - kann
vorgelegt werden. Aber, hierbei muss strikt vereinbart werden,
dass diese Informationen weder kopiert noch weiter gegeben
werden dürfen und es muss eine Vertragsstrafe mit
Schadenersatz vereinbart werden.

Wonach richtet sich der Schadenersatz? Bei der Miete geht es
um ca. 300€ pro Monat inkl. NK, bei der Gründung um geschätzte
10000€.

Zur Absicherung würde ich bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages die Herausgabe sämtlicher Unterlagen vereinbaren. Ebenso würde ich vereinbaren, wenn aus den Unterlagen Informationen 3. zugänglich gemacht werden, dass ein Schadenersatz von mindestens 20.000 EURO vereinbart wird.

Wer derart detaillierter
Auskünfte will, ist sich wohl auch sicher, wenn jemand derart
genau die Risiken prüfet, dass er dann auch Schäden durch
Dritte, die aus der Vermittlung entstehen können, beachtet.

Den Satz habe ich nicht verstanden. Meinst Du, dass eine gute
Analyse unsererseits dem Vermieter anzeigt, dass wir alles
abgecheckt haben und daher eher alles glatt läuft?

Nein, ich meine, wer diese Informationen von Deiner Frau will, kann auch jederzeit unterschreiben, dass keine Verwendung der ihm überlassenen Daten erfolgt. Das meinte ich.

Ist z.B. die Praxis in der Richtung oder im Randgebiet
der Berufstätigkeit Deiner Frau zu sehen ? Kann es dann sein,
dass von Deiner Frau die Marktanalyse auch erbeten wird, aber
am Ende kein Vertrag abgeschlossen werden soll - nur deshalb -
weil sich sonst die Praxis, die derzeit dort ist nicht mehr
halten kann und kostenlos an Informationen kommen will ?

Nee, ist ein anderes Fachgebiet. Und ein aufstrebendes
Wohngebiet. Das kann ich mir beim besten Willen nicht
vorstellen.

Gruß Günter

Alles klar!
Hallo Günther,

Infos erhalten, alles kapiert :smile:

Danke Dir!

Gruß Oskar