Gewerbl. Verkäufer zickt / defekter Gegenstand

Hallo Wissende,

Person A hat bei ebay ein Duschpaneel aus PLEXI (so die Beschreibung des Verkäufers) ersteigert. Das Ding kommt an und die
bessere Hälfte des A nimmt das Paket - ohne es im Beisein des Paketdienstes zu öffnen - entgegen. Als A das Teil auspackt kommt ihm
in schönen kleinen Splittern das Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) entgegen.
Der Verkäufer verweigert eine Erstattung des Schadens, da der Paketdienst ihm den Schaden nicht bestätigen kann/will.

Frage1: Ist A zur Wahrung von Rechtsansprüchen verpflichtet im Beisein des Paketdienstes das Gerät auszupacken und zu überprüfen?

Falls nein —> A hat absichtlich das Gerät mit PLEXI gekauft um die Länge beim Einbau anpassen zu können (geht bei ESG nicht,das splittert sofort). Da der Verkäufer aber ESG und nicht PLEXI geschickt hat, müsste A doch sowieso zurückgeben könnnen - egal ob defekt oder nicht — Oder liegt A da falsch ???

Dankeeee + Gruss
spocksbrain

Hallo,

Frage1: Ist A zur Wahrung von Rechtsansprüchen verpflichtet im
Beisein des Paketdienstes das Gerät auszupacken und zu
überprüfen?

Natürlich ist man dazu nicht verpflichtet. Im Zweifelsfall wäre ein Beweis / Auspackzeuge aber hilfreich.
Generell gilt für fast alle Versandversicherungen: die Versicherung greift nur bei Fahrlässigkeit des Spediteurs bzw. äußerlichen Beschädigungen der Verpackung. Bei Bruch bekommt man fast nie etwas erstattet, weil dafür praktisch immer unzureichende Verpackung verantwortlich gemacht wird. In den AGB vieler Spediteure (incl. deutscher Post) steht auch, dass die Pakete Stürze aus 80 cm Höhe überleben müssen. Und natürlich ist der Versender zu entspechend gut gepolsterter Verpackung verpflichtet.

Falls nein —> A hat absichtlich das Gerät mit PLEXI
gekauft um die Länge beim Einbau anpassen zu können (geht bei
ESG nicht,das splittert sofort). Da der Verkäufer aber ESG und
nicht PLEXI geschickt hat, müsste A doch sowieso zurückgeben
könnnen - egal ob defekt oder nicht — Oder liegt A da falsch

Anderes Material als versprochen stellt natürlich einen Sachmangel dar. Ebenfalls könnte bei einem gewerblichen Verkäufer widerrufen werden. Falls jedoch der Käufer eine Verschlechterung verursacht hat, wird die evtl. vom Kaufpreis abgezogen, damit wäre man wieder bei der Beweisfrage.

Dennoch Fazit: bestimmt zu wenig Polsterung (oder?), der Verkäufer ist Schuld und muss Ersatz liefern oder die Zahlung erstatten.

Stephanie

Hi Stephanie,

das Komische ist: das Paket war recht aufwendig verpackt:
Eine dicke äussere Verpackung und ein Extra-Karton innen,
darin Styropor und Schaummatten. Grosse Aufkleber :Vorsicht Glas:

Kann (aus meiner Sicht) nur vom Spediteur unsachgemäss behandelt worden sein. Und der wird wohl kaum zugeben, dass er das Ding
„geschrottet“ hat. Der liebe „A“ wird wohl auf dem Schaden sitzenbleiben, da er nicht nachweisen kann, dass er den Schaden nicht verursacht hat… ;-(

greetz, spocksbrain

Hallo,

das Komische ist: das Paket war recht aufwendig verpackt:
Eine dicke äussere Verpackung und ein Extra-Karton innen,
darin Styropor und Schaummatten. Grosse Aufkleber :Vorsicht
Glas:

Kann (aus meiner Sicht) nur vom Spediteur unsachgemäss
behandelt worden sein.

Ja wie denn? Die Spediteure haben alle Maschinen, die die Pakete automatisch verarbeiten, die Pakete müssen also ganz regulär einiges aushalten. Solange das Paket nicht äußerlich beschädigt wurde (z. B. was Spitzes in das Paket gestochen), durchweicht oder verbrannt wurde ist nichts mit Versicherung.

Und der wird wohl kaum zugeben, dass er
das Ding
„geschrottet“ hat. Der liebe „A“ wird wohl auf dem Schaden
sitzenbleiben, da er nicht nachweisen kann, dass er den
Schaden nicht verursacht hat… ;-(

Der Beweismangel ist natürlich ein großes Problem, obwohl zunächst der gewerbliche Verkäufer das Versandrisiko trägt und es daher meiner Ansicht daher genauso oder mehr Sache des Verkäufers wäre, nachzuweisen, dass das Paket und Artikel unbeschädigt ankamen. Der Käufer könnte also Schlicht bei ebay eine Unstimmigkeit eröffnen - der Artikel entspricht nicht der Beschreibung - und erst mal Druck beim Verkäufer machen. Das könnte zwar vielleicht in einer schlechten Bewertung resultieren, man hätte aber bessere Aussichten auf Ersatz. Tut der Käufer nichts bliebe der ebay Käuferschutz.

Stephanie

Hallo,

Flüchtigkeitsfehler

Tut
der Käufer nichts bliebe der ebay Käuferschutz.

Ich meinte natürlich tut der Verkäufer nichts…

Stephanie

Hallo spocksbrain,
falls Du anwaltlichen Rat benötigst, kannst Du diesen auch bei der http://www.verbraucherzentrale.de/ erhalten.
Wenn ich die bisherige Antwort richtig verstanden habe, ist der Fall nicht ganz eindeutig.

Aus Erfahrung aus dem EZH kann ich sagen, dass nur eine äußerliche Prüfung des Versandkartons in Gegenwart des Lieferers nötig ist.

Es kam immer wieder zu Fehllieferungen an Waren oder Anzahl. Ersatzlieferungen wurden immer anstandslos getätigt, was natürlich auch an der Bedeutung des Einzelhändlers liegen kann.

Jedoch würde ich persönlich nicht automatisch davon ausgehen, dass Deine „Geschichte“ unglaubwürdig ist oder Du sie speziell beweisen können musst.
Außerdem handelte es sich davon unabhängig um eine Fehllieferung.

Falls sich etwas ergeben hat, würde es mich freuen, wenn Du das berichten würdest. Ansonsten kann ich nur sagen, dass mir die VZ stets gute Dienste geleistet hat und ich auch gegenüber meinem „Gegner“ erwähnen durfte, dass ich dort entsprechende Beratung erfahren habe.

Also ich würde nicht automatisch davon ausgehen, dass Du „Pech“ gehabt hast, denn es könnte Bruchspuren im Paket geben, wodurch sich feststellen ließe, wo das Glas beispielsweise gebrochen ist oder auch wie, d.h. ob durch Erschütterung oder Schlag.
Allerdings kenne ich den Wert der Ware nicht.

Grüße.