Hallo,
muß ein gewerblicher Verkäufer bei Verkauf über Ebay etc. in seiner Rechnung die Artikelnummer (Auktionsnummer) angeben? Oder reicht die übliche Beschreibung der gelieferten Waren / Dienstleistungen?
Gruß,
Alex
Hallo,
muß ein gewerblicher Verkäufer bei Verkauf über Ebay etc. in seiner Rechnung die Artikelnummer (Auktionsnummer) angeben? Oder reicht die übliche Beschreibung der gelieferten Waren / Dienstleistungen?
Gruß,
Alex
Gegenfrage
muß ein gewerblicher Verkäufer bei Verkauf über Ebay etc. in
seiner Rechnung die Artikelnummer (Auktionsnummer) angeben?
Oder reicht die übliche Beschreibung der gelieferten Waren /
Dienstleistungen?
Hallo Alex,
Macht es denn soviel Umstände, die Auktionsnummer mit auf die Rechnung zu schreiben?
Imho muß die Artikelnummer nicht draufstehen, wäre aber empfehlenswert.
Gruß
Sticky
Hallo Alex,
Macht es denn soviel Umstände, die Auktionsnummer mit auf die
Rechnung zu schreiben?
Bin kein Gewerblicher, interessierte mich nur mal 
Weil manche machen es (incl. Ebaynamen usw.) - andere machen es nicht…
Besten Dank jedenfalls für die Aufklärung!
Hallo,
du kaufst eine Ware, mit Bezeichnung, Preis, Steuer. Und Datum und Adresse des Verkäufers, eventuell noch Steuernummer des Verkäufers. Mehr brauchts nicht für eine buchbare Rechnung.
Gruß
André