folgender Text ist mir in ALLEN Auktionen eines gew. VK aufgefallen:
ACHTUNG
Käufer trägt das Versandrisiko!
KEINE Ersatzlieferung bei Beschädigung oder Verlust.
Wir bieten als Option immer Versicherten Versand an!
Ich glaube, dass ich hier nicht posten darf, wer das ist. Aber ist ja auch egal, was mich interessiert: Hat nicht ein gewerblicher VK generell die Verantwortung, dass die Ware seinen Kunden auch erreicht?
Er kann doch nicht so direkt formuliert das Risiko auf den K abwälzen, oder was soll das?
Klärt mich bitte mal auf, aber nicht mehr heute, ich geh’ schlafen
Find sowas ja immer höchst unseriös.
Ein Händler trägt das Versandrisiko bis zum Käufer (weswegen die meisten ja versichert schicken).
Wenn Ware verloren geht muss er natürlich Ersatz leisten.
Auch wenn se nicht nachweislich verloren ging, VK aber den Erhalt nicht nachweisen kann weil er unversichert schickte.
Völlig egal was er da schreibt und auszuschliessen versucht. Selbst wenn man dem Vertrag durch Kauf so „zustimmt“.
Hab vorgestern auch so einen ähnlichen Fall gesehen wo ein Händler (der sich nichtmal als solcher zu erkennen gibt, also keine AGB, Impressum oder irgendwas, aber auch keine Gewährleistung ausschliesst, aber halt nur Neuware vertickt und viel davon) auch unversicherten und versicherten Versand anbietet. Generell find ich das dem Kunden ja nett gegenüber, wenn auch ein bisschen naiv, aber sein Bier. Bei Niedrigpreisartikeln wird das sicher gerne angenommen.
Aber in den Bewertungen war ne frische Rote wo sich ein Käufer beschwerte das die Ware nicht ankam und als Antwortkommentar vom VK stand was da in der Art von „Hätten se ja versichert nehmen können, Ware wurde jedenfalls abgeschickt“.
Also eigentlich hätte der K da mal auf seine Ware bestehen können… aber mit so unseriösen Händlern handelt man sich nur Stress ein wenn man unversicherten Versand nimmt und die Ware wirklich nicht ankommt
das ist ja wohl die Härte…
Guten Morgen Lilly und alle anderen,
habe folgende Antwort auf meine Frage von diesem VK erhalten:
Hallo,
da liegen Sie falsch, siehe BGB § 447 Abs. 1,
dieses ist NUR (VERSANDRISIKO) durch versicherten Versand bei der Versicherung (Versender)
Mit freundlichen Grüssen
Rechtsabteilung
H*****-Vertrieb
(Ich hab das mit den Sternen gemacht, da ich den Namen nicht ausschreiben darf?)
Ich finde das einfach nur frech! Nun, ich bin kein oller Streithammel, der sich über jeden Pups aufregt und gleich zum Anwalt oder Verbraucherberatung rennt (dafür sind mir mein bisschen Zeit und meine Nerven zu schade), aber mich ärgert das schon gewaltig, das sich dieser Herr so frech hinstellt.
Also, was tun? Ihn nochmal freundlich auf seinen „Denkfehler“ hinweisen? Ich kenne mich aber im BGB nicht so aus, um auf seine Aussage eine Antwort zu finden, die ich ihm per Mail schicken würde…
Wäre für Hilfe an dieser Stelle sehr dankbar und würde ihm „ein bisschen auf die Sprünge“ helfen
hab mir mal schnell das BGB geschnappt und hier ist der
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf. 1. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
2. Hat der Käufer eine besonderer Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
nicht wirklich hilfreich, den § habe ich mir auch rausgesucht, dieses Deutsch korrekt zu verstehen im Zusammenhang von Geschäften von Versandunternehmen und Endkunde, da hab’ ich so meine Probleme. Ich bin davon ausgegangen (weil oft gelesen, gesehen usw.), dass bei Geschäften mit Verbrauchern der Versender IMMER das Risiko trägt, weshalb mich dieser oben genannte § etwas verwirrt…
Die Rechtslage ist eindeutig! Der gewerbl. Verkäufer haftet bis der Käufer es in Händen hält. Peinlich ist vor allem, wenn er seine falsche Antwort mit „Rechtsabteilung“ unterschreibt.
Schreibe ihm doch, dass seine „Rechtsabteilung“ mal einen kundigen Rechtsanwalt aufsuchen sollte, bevor sie so einen Mist verzapt. Urteile und Kommentare hierzu gibt es genügen!!! Einfach mal in Yahoo eingeben.
Habe vor kurzem selber einen VK bei eBay gehabt. Verlangt 4.50 Euro Porto, versendet dann nach seinen eigenen Angaben als unversicherte, offene Warensendung. Als dann der Artikel nicht ankam, sagte er einfach, dass ich mit halt an seinem Schaden beteiligen soll und wurde nach meiner Verweigerung ziemlich unverschämt.
Eine Klage etc. lohnt sich bei 5 Euro Gesamtwert dummerweise nicht wirklich. Problem ist nur, dass solche Verkäufer aus diesen Gründen damit durchkommen und sich im Recht fühlen.
Eine Klage etc. lohnt sich bei 5 Euro Gesamtwert dummerweise
nicht wirklich. Problem ist nur, dass solche Verkäufer aus
diesen Gründen damit durchkommen und sich im Recht fühlen.
Da liegt das Problem.
Es geht im Rechtsstaat nicht um den Wert, sondern die kriminellen
Handlungen. Bei eBay gibt es PowerSeller, die mehr als 100.000 Verkäufe
getätigt haben und dabei mehr als 3% negative Bewertungen.
Bei einigen dieser Käufer habe ich mal nachgefragt. Wurden im Rahmen
von 5 bis 50 EUR geschädigt. Lohnt eine Klage nicht ??
Richtig, gut für den Powerseller. Die Summe hätte ich schon gerne, als
nicht lohnende Kleinigkeit.
Gruss
T-Bird
da liegen Sie falsch, siehe BGB § 447 Abs. 1,
dieses ist NUR (VERSANDRISIKO) durch versicherten Versand bei
der Versicherung (Versender)
Mit freundlichen Grüssen
Rechtsabteilung
H*****-Vertrieb
Na, Rechtsabteilung… Volljuristen scheinen da ja nicht zu arbeiten, oder sie versuchen, dich übers Ohr zu hauen
Klar, § 447 I BGB sagt schon das aus…
Aber das BGB kennt ja noch ein paar §§ mehr, z.B. 474. Und da heißt es:
„Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf) […]“ Und dann: „Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufveträge keine Anwendung.“
So einfach ist das.
Ach ja, und Verbraucher und Unternehmer, das ergibt sich aus §§ 13, 14 BGB.
Es geht im Rechtsstaat nicht um den Wert, sondern die kriminellen
Handlungen. Bei eBay gibt es PowerSeller, die mehr als 100.000
Verkäufe getätigt haben und dabei mehr als 3% negative Bewertungen.
Bei einigen dieser Käufer habe ich mal nachgefragt. Wurden im
Rahmen von 5 bis 50 EUR geschädigt. Lohnt eine Klage nicht ??
Richtig, gut für den Powerseller. Die Summe hätte ich schon
gerne, als nicht lohnende Kleinigkeit.
Wohl richtig. In der Summe werden aus diesen Kleinigkeiten schöne Summen. Leider kann ich ja nur für mich und meine 5 Euro klagen und nicht noch 200 andere mit einbeziehen, damit es sich auch lohnt. Und für 5 Euro rennt man halt nicht zum Anwalt, dann zum Gericht, wieder zum Anwalt, wieder zum Gericht, Auslagen, Meetings, Schreiben…