vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen. Und zwar will ich eine Wohnung anmieten. Der Vermieter hat mir jedoch mitgeteilt, dass die Räume (ehemals Gewerbe) gewerblich gemeldet sind und man diese nicht mehr ummelden könnte aufgrund der allgemeinen Wohnsituation in der Stadt (Stellpl#tze?!)… Nun frage ich mich, ob ich mit einer Strafe rechnen muss, wenn ich die Wohnung trotzdem miete und das rauskäme?! Oder besteht darin kein Rechtsbruch, wenn der Vermieter damit einverstanden ist?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
schlimstenfalls kommt das Bauaufsichtsbehörde dahinter und untersagt die Nutzung als Mietwohnung.
Für den Mieter heißt das er das er nicht darin wohnen darf und für den Vermieter dürfte uU.eine Strafe in Frage kommen
Ich würde die Wohnung so nicht anmieten ohne das ein Antrag auf Nutzungsänderung durch das Bauamt bewilligt wird.
also das mit dem Ummelden da kenne ich mich nicht aus.
Sollten Sie die Wohnung trotzdem mieten und nicht gewerblich nutzen werden Sie aber wohl mit einer Strafe rechnen müssen. Der Vermieter wird Ihnen garantiert keine Absolution dafür erteilen, aber wenn es Ihnen die Wohnung wert ist…
beachten solltest Du auf jeden Fall: der Rechtsschutz bei der Anmietung von Gewerberäumen ist ein völlig anderer als Mietsrechtschutz für Wohungen!!!
Bei gewerblicher Nutzung kenn ich mich nicht aus. Bitte frage dahingehend einen anderen Experten.
Die Intention deines Vermieters, kann sich aber durchaus auf pragmatische Gründe beziehen. Je nach Lage in der Stadt, hat man Auflagen bei der Anmeldung für ein Gewerbe und der Nutzung von Immobilien für ein Gewerbe. Werden die Räumlichkeiten zu Wohnraum umgewidmet, kann eine spätere Nutzung für gewerbliche Zwecke mit sehr hohen Auflagen verbunden sein.
Der Vermieter vermietet Dir die Räume als Privatperson. Wo und bei wem er die Räumlichkeiten wie angemeldet hat ist für Dich nicht relevant. Also keine Angst vor Strafe.