ich habe eine Frage bzgl. der Betriebshaftpflichtversicherung.
Ich bin seit einiger Zeit gewerblich tätig, habe eine kleine Firma gegründet, in der ich verschiedene Dienstleistungen erbringe. Ein Mitarbeiter arbeitet bei mir außerdem auf geringfügiger Basis. Brauche ich jetzt zwangsläufig eine Betriebshaftpflichtversicherung? Welchen Zweck genau erfüllt sie bzw. gegen was sichert sie mich ab?
Konkret geht es darum, dass wir defekte Geräte instand-setzen und an die Kunden zurücksenden. Unsere Kunden können das auch vor Ort in einem Geschäftsraum durchführen lassen.
Wenn du einen Laden hast und für Kunden Dienstleistungen erbringst, dann brauchst du eine Betriebshaftpflichtversicherung! Sie sichert dich gegen mögliche Schäden ab!
eine Betrieshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Form der Absicherung, wenn du selbstständig bist. Man kann nicht pauschal sagen, ob eine benötigt wird oder nicht. Du findest eine umfangreiche Erklärung zur Versicherung, wofür sie abgeschlossen werden sollte und wer sie abschließen sollte auf http://www.gewerbeversicherung.de/betriebshaftpflich…
da hasch Du aber Recht! Die Risiken sind da so vielfältig und ein Versicherungsvertrag ohne Erläuterung für einen, der sich vernünftigerweise um anderes in seinem frischen Unternehmen kümmert, so schwer zu verstehen, dass hier wie selten das Sprüchlein „Der Mann vom Fach / versichert Sach“ passt. Ziemlich sinnlos, sowas ohne einen Agenten anzugehen.
Ich bin seit einiger Zeit gewerblich tätig, habe eine kleine
Firma gegründet,
Wann hast Du sie gegründet?
Brauche ich jetzt zwangsläufig eine
Betriebshaftpflichtversicherung?
Nein, dies ist nicht notwendig, es sei denn, diese wäre Dir gesetzlich vorgeschrieben.
Auch ist eine Geschäftsinhaltsversicherung und Elektronikversicherung nicht notwendig.
Natürlich nur bis zum Tag X.
Welchen Zweck genau erfüllt
sie bzw. gegen was sichert sie mich ab?
Für alle Schäden, für die Du mittelbar oder unmittelbar haftbar bist. Dein Angestellter ist da fein raus, für den muss Du dann einspringen!
Da bei einer Existenzgründung ggf. der Cent nicht so üppig zur Hand ist, schau mal in Deine Privathaftpflichtversicherung (PHV)!
Diese haben die sogenannte Vorsorgeversicherung mit enthalten! Diese deckt (meist mit verminderten Summen) auch neue Risiken bis zur nächsten Hauptfälligkeit ab, was in Deinem Falle ja nun mal die Firma wäre.
Daher fragte ich oben, wann Deine Firma gegründet wurde.
Z.B.
PHV Beginn 01.01.xxxx
Firmeneröffnung: 01.08.xxxx
So besteht die Vorsorgeversicherung bis zum 01.01.xxxx.
Und ab da MUSS Du eine Betriebshaftpflicht haben, wenn Du finanziell im Schadensfall nicht ruiniert werden willst!
(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt
der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab
dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt
wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue
Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt
hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen
war.
Daher fragte ich oben, wann Deine Firma gegründet wurde.
Z.B.
PHV Beginn 01.01.xxxx
Firmeneröffnung: 01.08.xxxx
So besteht die Vorsorgeversicherung bis zum 01.01.xxxx.
habe ich diese Ergänzung geschrieben.
Denn danach könnte man ableiten, dass er die die Gewerbeanmeldung auch noch im Dezember melden könnte und hätte durchgängig Versicherungsschutz.
nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Hat der Versicherer gefragt? Nö!
Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen
Kann, aber nicht muss, jedoch MUSS der VN es dann von sich aus
melden!
Bei uns zumindest steht auf jeder Beitragsrechnung ein Hinweis, dass Änderungen zu melden sind.
Und bei den meisten andern Versicherungsunternehmen dürfte es genau so sein.