Gewerbliche Ausuebung umgehen

Hey,

angenommen, es gibt eine Taetigkeit (nein, nichts mit Erotik), welche privat frei ausuebbar ist, gewerblich aber jedesmal sehr aufwendige Ausnahmegenehmigungen benoetigt.

Waere es nun moeglich, ein Gewerbe zu gruenden, ueber das man das Ergebnis dieser Taetigkeit verkauft, die Taetigkeit selber aber extern an Dritte vergibt.
Diese Dritten wuerden die Taetigkeit nur als Hobby ausueben und dafuer dem Auftragsgeber nur so wenig berechnen, dass Sie Ihr Hobby zwar teilrefinanzieren koennen, aber keinen Gewinn erzielen und dies auch nicht planen und somit kein Gewerbe anmelden.

Waere dies in dieser angedachten Form moeglich?

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Hi,
Du solltest schon etwas konkreter werden!
Gruß
PW

angenommen, es gibt eine Taetigkeit (nein, nichts mit Erotik),
welche privat frei ausuebbar ist, gewerblich aber jedesmal
sehr aufwendige Ausnahmegenehmigungen benoetigt.

Dafür wird es einen Grund geben.

Waere dies in dieser angedachten Form moeglich?

Vermutlich nicht. Wenn der Gesetzgeber für dieses Gewerbe zu hohe Hürden gesetzt hat, hat er sich dabei etwas gedacht und dann wird es keine einfache und legale Umgehungsmöglichkeit geben.

Nehmen wir an, es geht um eine Taetigkeit, die das Fliegenlassen von ferngesteuerten Flugzeugen, welche unter eine bestimmte Klasse fallen, umfasst. Privat darf man diese Flugzeuge frei steigen lassen, gewerblich fallen die aber nicht mehr unter „Flugmodelle“ sondern unter „Flugkoerper“, welche dann fuer jeden Flug eine extra Gemehmigung brauchen.
Die angewandte Rechtssprechung ist hier aber von Land zu Land sehr unterschiedlich und auch innerhlab von z.B. Baden Wuerttemberg nicht einheitlich - kurz gesagt, die Behoerden wissen selber nicht so recht, wie sie damit umgehen sollen.

Deswegen jetzt meine Ueberlegung, ob man das Ganze nicht einfach umgehen kann, indem man das Fliegenlassen an sich steuerrechtlich in einen Hobbybereich ausgliedert. Dem FA muesste es ja egal sein, die Einnahmen werden ja vollstaendig versteuert und der Luftfahrtbehoerde gegenueber handelt es sich nicht mehr um gewerbliche Fluege.

Und falls das so wie beschrieben nicht moeglich sein sollte, wie sieht es aus, wenn das Ganze wirklich nicht gewerblich stattfindet, sondern nur als Hobbyfliegerei (z.B. wenn die ferngesteuerte Fliegerei jetzt schon ein Hobby waere und man ueber die Moeglichkeit einer Teilrefinanzierung nachdenkt)?