Bei Montage von Handlauf in Krankenhaus ist Wasserleitung durchgebohrt worden.
Fall sofort bei gewerbliche Haftpflichtversicherung gemeldet.
Versicherung wartet jetzt auf Rechnungen von Handwerker ( Reparatur von Wasserleitung, Malerarbeiten, etc.).
Muss die Versicherung auch kosten die dem Verursacher entstanden sind bezahlen? D.h. Reisekosten zum Baustelle und weitere Montage nach Reparatur?
der Handwerker hat ja einen Auftrag bekommen, den er zu erfüllen hat.
Alles was zur Fertigstellung des Auftrages dient, fällt bei der Versicherung heraus. Hier werden nur der Schaden bzw. die Folgearbeiten aus dem Schaden von der Versicherung getragen.
Das kann sich im Einzelfall mit dem Auftrag des Handwerkers überschneiden, würde aber herausgerechnet. Schließlich erhält der Handwerker von dem Auftraggeber die vereinbarte Summe für die Fertigstellung des Auftrages gezahlt.