Hallo hei.mit
ich antworte mal in meiner Eigenschaft als Mieter, der Lärmsituationen sehr gut aus Erfahrung nachvollziehen kann: Sofern der Vermieter den neuen Mietern die gewerbliche Tätigkeit vertraglich erlaubt und kein Verständnis für das Problem der Lärmentwicklung aufbringt, bietet sich eine Mietkürzung an. Zuerst schriftlich mit Erhaltsbestätigung (Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein) den Vermieter zu geeigneten Schritten gegen den Lärm auffordern mit angemessener (!) Frist. Ansonsten ist der Gebrauchswert der von Ihnen gemieteten Wohnung im Maß der Lärmbelästigung gemindert. Welcher %satz hier einschlägig sein könnte, entscheidet sich an den konkreten Umständen und ich empfehle hier ein Gespräch mit einem Anwalt (Fachanwalt f. Mietrecht!). Es ist eindeutig das Problem des Vermieters, wenn er eine Gewerbeausübung in einem Mietshaus zulässt, das im Zweifel für das Gewerbe gar nicht geeignet ist. Sollte die neue Mietpartei mietvertragliche Zusage zur Gewerbeausübung haben, hat der Vermieter so richtig ins Klo gegriffen.
Wichtig: Die Hausordnung, die Ruhezeiten und normalen Rücksichtnahmepflichten müssen auch vom Gewerbetreibenden eingehalten werden. Es empfiehlt sich, zu Nachweiszwecken eine Lärmtabelle zu führen, in der Datum/ Uhrzeit des Beginns und des Endes des Lärms und dessen Art notiert werden.
Fraglich ist, ob die Wohnung und die Haussubstanz eine Gewerbeausübung dieser Art überhaupt zulassen oder ob nicht sogar gezielt dagegen vorgegangen werden könnte - auch hier sollte ein Anwalt befragt werden. Eine Erstberatung sollte um die 80 Euro kosten, ist ihr Geld aber wert. Sollte es dazu kommen, dass Sie ausziehen müssen, weil sich an der Sachlage nichts ändern lässt und Ihnen die Nerven teurer sind als die Mietkürzung dies wettmachen könnte, sollten Sie Ihren Anwalt auch über Schadensersatz hinsichtlich der etwaig erforderlichen Umzugskosten befragen.
So oder so: Mir scheint, der Vermieter hat nicht gründlich nachgedacht, was er da eigentlich anrichtet… Ich frage mich sowieso seit Jahren, warum jedermann einfach ohne Schulung Vermieter werden darf… hier wäre ein wenig Schulungszwang nicht unangebracht. Das würde so manchen Mietstreit sicherlich gar nicht erst entstehen lassen.
ACHTUNG: Generell sind Rechtsfragen hier fehl am Platz, da nur Rechtanwälte eine Rechtsberatung durchführen dürfen. Insofern nur Anregungen meinerseits aus persönlicher Mietererfahrung und mit deutlicher Empfehlung zu einem professionellen Anwaltstermin!
Viel Erfolg, ich drücke die Daumen!
Gruß von Mieter zu Mieter:
Günther Pagel