Gewerbliche Kinderbetreuung in Mietwohnung erlaubt

Hallo, ich habe eine Frage. Seit ca. 4 Wochen haben wir neue Mieter über uns. Diese betreiben Gewerblich eine Kinderbetreuung. Der Lärm ist unerträglich, da mehrere Kinder in der Wohnung toben. Freundliche Bitten wurden mit der Begründung:„Ich bin Tagesmutter, ich darf das“, abgewiegelt. Der Vermieter wusste bescheid, hat uns aber nicht informiert bzw. gefragt.
Die Wohnung ist ein Altbau mit Hölzböden.
Nun meine Frage:

Müssen wir den Lärm bzw. Ruhestörung hinnehmen? Meine Frau war schon kurz vor einem Nervenzusammenbruch!

Vielen Dank!!!

hallo,
ich frag mich manchmal schon, ob manche vermieter noch alle beisammen haben. wie kann man sich ein derart vorhersehbares problem selbst schaffen?
meines wissens darf eine tagesmutter auch eine wohnung für ihr gewerbe nutzen - da gibt ein anruf beim gewerbe- oder jugendamt sicherlich klarheit.

unzumutbarer lärm ist ein grund für eine kündigung, aber wollen sie das? zumal hier die frage, was unzumutbar ist, eine entscheidende rolle spielt. zumeist geht es da um die üblichen ruhezeiten, also 13-15:00 und 22-07:00 uhr.

eine saftige mietminderung wegen hellhörigkeit der wohnung und vor allem die aufforderung an den vermieter, den luft- und trittschallschutz zu verbessern, ist wahrscheinlich der richtige weg. das sollte gehen, denn wenn auch der schlechte trittschallschutz bauartbedingt ist, müssen sie ihn nur hinnehmen, wenn darüber eine übliche wohnungsnutzung stattfindet. aber in diesem fall möchte ich raten, einen profi, sprich anwalt hinzuzuziehen, sobald der vermieter sich querstellt (reden sie mit ihm vorher- er kann oben spannteppiche verlegen und unten eine unterdecke einbauen, damit wäre schon sehr viel getan. oder den gewerblichen mieter wieder kündigen.)
viele grüße
salomo

Hallo hei.mit
ich antworte mal in meiner Eigenschaft als Mieter, der Lärmsituationen sehr gut aus Erfahrung nachvollziehen kann: Sofern der Vermieter den neuen Mietern die gewerbliche Tätigkeit vertraglich erlaubt und kein Verständnis für das Problem der Lärmentwicklung aufbringt, bietet sich eine Mietkürzung an. Zuerst schriftlich mit Erhaltsbestätigung (Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein) den Vermieter zu geeigneten Schritten gegen den Lärm auffordern mit angemessener (!) Frist. Ansonsten ist der Gebrauchswert der von Ihnen gemieteten Wohnung im Maß der Lärmbelästigung gemindert. Welcher %satz hier einschlägig sein könnte, entscheidet sich an den konkreten Umständen und ich empfehle hier ein Gespräch mit einem Anwalt (Fachanwalt f. Mietrecht!). Es ist eindeutig das Problem des Vermieters, wenn er eine Gewerbeausübung in einem Mietshaus zulässt, das im Zweifel für das Gewerbe gar nicht geeignet ist. Sollte die neue Mietpartei mietvertragliche Zusage zur Gewerbeausübung haben, hat der Vermieter so richtig ins Klo gegriffen.

Wichtig: Die Hausordnung, die Ruhezeiten und normalen Rücksichtnahmepflichten müssen auch vom Gewerbetreibenden eingehalten werden. Es empfiehlt sich, zu Nachweiszwecken eine Lärmtabelle zu führen, in der Datum/ Uhrzeit des Beginns und des Endes des Lärms und dessen Art notiert werden.

Fraglich ist, ob die Wohnung und die Haussubstanz eine Gewerbeausübung dieser Art überhaupt zulassen oder ob nicht sogar gezielt dagegen vorgegangen werden könnte - auch hier sollte ein Anwalt befragt werden. Eine Erstberatung sollte um die 80 Euro kosten, ist ihr Geld aber wert. Sollte es dazu kommen, dass Sie ausziehen müssen, weil sich an der Sachlage nichts ändern lässt und Ihnen die Nerven teurer sind als die Mietkürzung dies wettmachen könnte, sollten Sie Ihren Anwalt auch über Schadensersatz hinsichtlich der etwaig erforderlichen Umzugskosten befragen.

So oder so: Mir scheint, der Vermieter hat nicht gründlich nachgedacht, was er da eigentlich anrichtet… Ich frage mich sowieso seit Jahren, warum jedermann einfach ohne Schulung Vermieter werden darf… hier wäre ein wenig Schulungszwang nicht unangebracht. Das würde so manchen Mietstreit sicherlich gar nicht erst entstehen lassen.

ACHTUNG: Generell sind Rechtsfragen hier fehl am Platz, da nur Rechtanwälte eine Rechtsberatung durchführen dürfen. Insofern nur Anregungen meinerseits aus persönlicher Mietererfahrung und mit deutlicher Empfehlung zu einem professionellen Anwaltstermin!

Viel Erfolg, ich drücke die Daumen!

Gruß von Mieter zu Mieter:

Günther Pagel

Hallo,

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Lieben Gruss

mitredenwill

Vielen Dank! Werde wohl den Schritt zum Anwalt gehen müssen.

Danke, Herr Pagel!!! Werde wohl zum Anwalt gehen müssen. Auszug ist der letzte Schritt, da wir jede Menge Geld in den Garten gesteckt haben (Teich, Bäume, usw…)

Hallo,

ich befürchte ja. Kinderlärm muss geduldet werden und auch eine Tagesmutter hat das Recht soweit die Ruhezeiten von 22:00 (eventl. auch nur bis 20:00 Uhr) bis 6:00 Uhr eingehalten werden dies in Ihrer Wohnung auszuüben.
Kinderlärm ist lt. Gesetz kein Lärm! und es wenn der Vermieter es möchte hätte er auch eine 6 oder 8 köpfige Familie über euch einquartieren können!

Viele Grüße

Hallo,

ich glaube Herr Pagel hat leider auch von Mieter zu Mieter kein Recht! Ruhezeiten gibt es leider nur noch in den Nachtstunden. Tagesmütter werder sogar vom Land gewünscht auf Grund der fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten sogar gefördert!
Die rechtliche Lage zur Kinderbetreuung bzw. Lärmbelästung soweit Raumangebot, Kinderstärke usw. eingehalten wird ist für Sie eher geringstufig einzuschätzen. Sicherlich hat sich ihr Vermieter keine großen Gedanken gemacht, aber soweit die rechtlichen Ruhezeiten, die sich wohlgemerkt hauptsächlich auf die Nacht beschränken eingehalten werden haben sie auch mit Anwalt keine Aussicht auf eine Mietreduzierung usw.

Danke für Ihre Meinung! Vielleicht reicht ja schon ein Brief vom Anwalt um etwas Einsicht zu zeigen bzw. das der Vermieter freundlich auf die Nachbarn einwirkt.

Sofern hier eine gewerbliche Tätigkeit in einem Wohnhaus ausgeführt wird, so handelt es sich um eine Nutzungsänderung, die beantragt werden muss. Es ist davon auszugehen, dass keine Genehmigung hierfür vorliegt. Eine Anfrage beim Bauordnungsamt wegen berechtigtem Interesse bringt hier Klarheit. Den Vermieter auffordern die Probleme abzustellen. Wenn dies nichts bringt, die Miete kürzen und darauf hinweisen, dass das Bauaufsichtsamt auf die Nutzungsänderung hingewiesen wird.

Hallo,

ich würde erst mit Frau und Vermieter reden, wie wahrscheinlich schon geschehen. Dann würde ich dem Vermieter mit Mietminderung wegen Ruheszörung drohen und diese dann auch durchsetzen. Es gibt eine Liste mit angegebenen Prozentzahlen, um die man die Miete wann mindern darf.Fragen Sie doch mal beim Mieterverein nach oder evtl. bei der Verbraucherzzentrale.
Oder Sie klagen gleich wegen andauernder Lärmbelästigung.

Uli

Hallo, wenn der Vermieter einverstanden ist könnt ihr nichts machen. Ihr könnt euch aber mal Beim Mieterschutzbund erkundigen Vielleicht helfen die euch ja weiter Lg

Die Frage ist, ob das Objekt ein Gewerbeobjekt ist. Wenn nein, dann würde ich eine Mietminderung geltend machen, vorsichtshalber aber beim Mieterbund oder bei Haus und Grundeigentum erkundigen.
Für Genehmigungen ist aber auch das Jugendamt zuständig.

Viel Glück

Ja das müssen Sie hinnehmen.

Da mietrechtlich oder bauordnungsrechtlich hier offenbar keine Probleme bestehen käme als Anspruchsgrundlage für sie nur das Immissionsschutzrecht in Frage.
Die Rechtsprechung hat jedoch eindeutig geregelt, dass Kinderlärm als sog. sozialadäquater Lärm zumutbar ist und hingenommen werden muss.
Ausnahmen wäre lediglich die Zeiten zwischen 22 und 6 Uhr, aber das ist wohl nicht das Problem.

Ich bin der Meinung, dass ihr etwas dagegen tun sollet, z.B. mit dem Vermieter sprechen oder evtl. einen Anwalt befragen. Der Lärm ist nicht zumutbar. Ich kenne die rechtlichen Schritte nicht.

Guten Tag hei.mit,

hier müssen schon passende Räume sein, die Frau ist die Tagesmutter, aber nicht die ganze Nachbarschaft.
Schriftliche Beschwerde bei dem Vermieter wäre für den Anfang nötig, falls es nicht reicht, kann man auch über eventuelle Mietkürzungen informieren.
Machen Sie die Mietkürzungen aber nicht alleine, besser wäre es mit dem Mieterbund oder Verbraucherzentralle.
Heute las ich einen kurzen Artikel in der Zeitung, es ging um Musikunterricht… der wird bestimmt Ihnen helfen Ihre Ruhe durchzusetzen.

Musikunterricht in Wohnung tabu.
Karlsruhe (dpa).

Vermieter müssen Musikunterricht in Mietwohnungen in den Regel nicht dulden. Dashat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter gaben einem Vermieter aus Berlin recht, der einem Mieter 2011 fristlos gekündigt hatte. Dieser hatte pro Woche zehn bis zwölf Schülern Gitarenunterricht in der Wohnung gegeben.

Wünsche viel Erfolg!!!

Licht 10