Hallo,
Post vom 19.10.2009 mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr …
die von Ihnen zu zahlende Miete sowie die Betriebskostenpauschale sin gemäß §6
des Untermietvertrages wergesichert.
Eine Anpassung kann verlangt werden bei Erreichen
einer Veränderung des Indexstandes um mindestens 10 Prozent nach Mietbeginn.
Auf dieser Grundlage nehmen wir folgende Berechnung vor:
Berechnungsgrundlage: Verbraucherpreisindex für Deutschlan (VPI); Basis 2005=100
Ausgangsindexstand 12. 2002 = 96,4 Punkte
Indexstand 03.2008 = 106,3 Punkte
Veränderung = 9,9 Punkte
Dies entspricht einer Prozentualen Veränderung von
10,26 Prozent
Die monatliche Miete und die Betriebskostenpauschale
erhöhen sich mit Wirkung ab dem 1.04.2008 wie folgt
bisher 000,- Euro
zzgl. Erhöhung um 10,26% 00,- Euro
Mietzins netto neu 000,- Euro
Für den Zeitraum 01.04.2008-30.11.2009 ergibt sich
somit folgender Nachzahlungsbetrag 000,- Euro
Zum Zeichen Ihres Einverständnisses zu unserem Mieterhöhungsverlangen bitten wir um Unterzeichnung und Rücksendung der dem Schreiben beigefügten Zweitschrift innerhalb der nächsten 14 Tage
Mit freundlichen Grüßen
…
Nun meine Fragen:
Ist so etwas rechtens bzw. normal oder Dummfang???
Muß man überhaupt reagieren und wenn, wie?
Ab wann tritt die Mieterhöhung wirklich in Kraft??
Es ist ein Untermietvertrag von einem grossen Kaufh auskonzern mit K!
Vielen Dank