Hallo,
bin Besitzer einer Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses. Dieses Haus ist eines von vier Häusern eines Blockes. Nun habe ich zwei Bambus vor die Fenster meiner Wohnung gepflanzt um den Blick auf die Parkplätze zu verschönern. In der Hausordnung ist dies nicht „untersagt“. Laut Hausverwaltung muß ich die Bäume nun wieder entfernen da das Pflanzen dieser Bambus nicht von den Eigentümern genehmigt wurde. Kann irgendwie nicht glauben dass das wahr sein soll. Muß ich die wirklich wieder ausgraben?? Es wird die Sicht von niemandem verhindert und ansonsten stehen die auch nicht im Weg.
…noch ne Frage: Kann ich Probleme bekommen wenn ich gewerbliche Mieter in die Wohnung setze? Gibt es da rechtlich Unterschiede zu privaten Mietern?
Danke für eure Antworten.
Gruss,
Nadine
Hallo,
bin Besitzer einer Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses.
Dieses Haus ist eines von vier Häusern eines Blockes. Nun habe
ich zwei Bambus vor die Fenster meiner Wohnung gepflanzt um
den Blick auf die Parkplätze zu verschönern. In der
Hausordnung ist dies nicht „untersagt“.
Es ist eine Selbstverständlichkeit - Die Immobilie außerhalb deiner Wohnung ist nämlich Gemeinschaftseigentum, sie gehört dir einfach nicht (alleine).
Laut Hausverwaltung
muß ich die Bäume nun wieder entfernen da das Pflanzen dieser
Bambus nicht von den Eigentümern genehmigt wurde.
…und der alte Zustand muss wieder hergestellt werden!
Kann
irgendwie nicht glauben dass das wahr sein soll. Muß ich die
wirklich wieder ausgraben?? Es wird die Sicht von niemandem
verhindert und ansonsten stehen die auch nicht im Weg.
Und der nächste Eigentümer findet einen Gartenteich schick, ein weiterer errichtet ein finnisches Dampfsaunahäuschen…
…noch ne Frage: Kann ich Probleme bekommen wenn ich
gewerbliche Mieter in die Wohnung setze? Gibt es da rechtlich
Unterschiede zu privaten Mietern?
Ja, wenn in der Teilungserklärung steht, dass die Räume zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Teilgewerbliche Nutzung durch nichtstörendes Gewerbe ist u.U. möglich, wenn dies nicht explizit ausgeschlossen ist.
Gruß n.
Hallo,
zum Thema Bambus:
Die Hausverwaltung hat mich nun schriftlich aufgefordert die Bambus umgehend zu entfernen.
Dazu hab ich, bevor nicht die nächste Eigentümerversammlung ist, wenig Lust.
Noch zusätzliche Info: Hab vor Pflanzen der Sträucher bei einigen dort Wohnenden nachgefragt wie die Gartenpflege geregelt ist. Alle hatten erklärt dass „jeder - in seinem näheren umfeld - pflanze was er wolle“.
Die Hausordnung „verbietet“ dies auch nicht.
Was noch dazu kommt: Im Wirtschaftsplan sind Kosten für „Aussenanlage“ eingetragen. Laut Hausverwaltung ist ein Hausmeister-Betrieb (?) für die Pflege des Gartens zuständig…dies ist jedoch nicht ersichtlich. Der Garten sieht keineswegs gepflegt aus.
Wie kann ich jetzt vorgehen? Mir schwebt vor die Bambus jetzt erst mal nicht auszugraben. Ferner würd ich gern von der Hausverwaltung die Kosten zur „Aussenanlage“ vorgelegt bekommen. Was meint ihr??
Ich weiß dass dieses Thema schon irgendwie lächerlich ist…aber es wäre trotzdem schön wenn ihr mir antwortet. Danke
Hallo,
zum Thema Bambus:
Die Hausverwaltung hat mich nun schriftlich aufgefordert die
Bambus umgehend zu entfernen.
Dazu hab ich, bevor nicht die nächste Eigentümerversammlung
ist, wenig Lust.
u.U. musst du damit rechnen, dass die Verwaltung eine Firma auf deine Kosten damit beauftragt, wenn du nicht tätig wirst.
Noch zusätzliche Info: Hab vor Pflanzen der Sträucher bei
einigen dort Wohnenden nachgefragt wie die Gartenpflege
geregelt ist. Alle hatten erklärt dass „jeder - in seinem
näheren umfeld - pflanze was er wolle“.
Die setzten sich damit genauso ins Unrecht wie du.
Anscheinend haben deine gärtnerischen Aktionen doch jmd. gestört, der sich bei der Verwaltung beschwert hat. Von alleine werden die in der Regel nicht tätig.
Die Hausordnung „verbietet“ dies auch nicht.
Die Hausordnung verbietet auch nicht, dass du ein weiteres Fenster in die Hauswand stemmst.
Was noch dazu kommt: Im Wirtschaftsplan sind Kosten für
„Aussenanlage“ eingetragen. Laut Hausverwaltung ist ein
Hausmeister-Betrieb (?) für die Pflege des Gartens
zuständig…dies ist jedoch nicht ersichtlich. Der Garten
sieht keineswegs gepflegt aus.
Wie kann ich jetzt vorgehen? Mir schwebt vor die Bambus jetzt
erst mal nicht auszugraben. Ferner würd ich gern von der
Hausverwaltung die Kosten zur „Aussenanlage“ vorgelegt
bekommen. Was meint ihr??
Das ist ein Termin mit der Hausverwaltung; nach vorherigen Anruf sollten Quittungen und der Vertrag mit dem Hausmeisterbetrieb vorliegen. Hier ist auch der Umfang der vereinbarten Arbeiten geregelt.
Ich weiß dass dieses Thema schon irgendwie lächerlich
ist…aber es wäre trotzdem schön wenn ihr mir antwortet.
Danke
Gruß n.
Hallo N.,
vielen Dank für Deine Antworten.
Gruß,
Nadine