Gewerbliche mietverräge vorzeitige kündigung

Liebe/r Expertin/e!

Ich habe einen festen Mietvertrag für mein Atelier auf 4 Jahre. Ende Januar nächstes Jahres endet er, aber ich will möglicherweise schon Ende August dieses Jahres ausziehen allerdings mit drei monatiger Kündigung, selbstverständlich.

In Deutschlandfunk habe ich gehört, dass langfristige Mietverträge auch für Gewerbe nicht mehr gelten; das Gericht hat diese Methode als „unmenschlich“ bezeichnet.

Ich möchte wissen, wie das Gesetz genau lautet, die Bezeichnung des Paragraphen, damit ich mich in meiner Kündigung darauf beziehen kann.

Ich bin bei einem Mieterverrein, aber leider bekommt man dort auch nicht die ehrlichsten Antworten.

Für Deine Hilfe bedanken ich mich herhlichst im Voraus.

Viele Grüsse

Antonio

Hallo Antonio,
wenn selbst der Mieterverein nicht antworten kann wird es schwer.
Versuch es mal mit google

Gruß

Grüß dich,
leider bist du bei mir falsch. Juristisch kann ich dir nicht weiterhelfen.
Du könntest aber bei einer Verbraucherzentrale nachfragen, was sich generell an den Kündigungsfristen geändert hat. Oder versuche die neuen Gesetzestexte zu bekommen. Es gibt auch Anwälte on-line,die kannst du dann direkt anklicken.
mehr weiß ich leider auch nicht.
Gruß Lulu-Maria

Hallo,

es tut mir leid, doch ich kann diese Frage nicht beantworten. Mir ist schon einmal eine Frage zum Thema Vermietung gestellt worden, die ich aus meinem Lebenshintergrund nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet habe, doch hier muss ich passen. Ich habe mein Profil überprüft und keinen Hinweis gefunden, wieso ich hier als Experte ausgewiesen sein sollte. Es tut mir schon leid, dass diese Mail im Eingangskorb Hoffnungen weckt, die ich leider nicht erfüllen kann. Ich wünsche sehr, dass jemand anders die Lücke füllen kann! Viel Glück!

Hallo,
sorry, ist mir nichts drüber bekannt.
MfG
Gastimmo

Hallo Antonio,

das mit Zeitmietverträgen ist leider anders von der Kündigung her wie normale Mietverträge nur zu Wohnzwecken.
Ich würde mich auf den Paragraphen 575 beziehen vom BGB.
Und als Tipp von mir, du kommst noch schneller aus solchen Verträgen wenn du deinem Vermieter schon einen Nachmieter präsentieren kannst, also schaue dass du dich um einen Nachmieter kümmerst.
Schönen Tag dir und ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen und entschuldige dass ich erst heute dir antworte.
Gruß Christina

Sorry,

da wurde ich wohl fälschlich als Experte ausgewählt, aber dazu habe ich keine Ahnung

Gruß
Benjjoc

Lieber Antonio,

leider kann ich hierzu nichts sagen. Ich hoffe, jemand anders kann weiterhelfen.

Beste Grüße
Karin