Gewerbliche Nebenkosten

Hallo,

meine frage Verjährern Nebenkosten abrechnungen ?

  • z.b. wenn der Vermieter erst am 02.März 2007 Nebenkostenabrechnungen von 2003,2004,2005 bringt sind diese verjährt im Gewerblichen bereich ?

  • Darf dieser eine Verwaltungsgebühr erheben ?

  • Müssen Nebenkosten wie z.b. Sicherheitsdienst schriftlich vereinbart sein oder sind diese selbsverständlich von jedem Mieter anteilig seiner m² mit zu bezahlen ?

Danke im voraus

meine frage Verjährern Nebenkosten abrechnungen ?

  • z.b. wenn der Vermieter erst am 02.März 2007
    Nebenkostenabrechnungen von 2003,2004,2005 bringt sind diese
    verjährt im Gewerblichen bereich ?

Du meinst die Verwirkung bzw. Ausschluss des Vermieters mit Nachforderungen nach § 556 BGB Abs. (3)
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Dieser § findet sich im Untertitel „Mietverhältnisse über Wohnraum“ und fällt auch nicht unter die Ausnamen des § 578 BGB
Also: NEIN

Die Forderung aus einer erteilten Abrechnung unterliegt dagegen der normalen Verjährungsfrist > 3 Jahre nach § 195 BGB

  • Darf dieser eine Verwaltungsgebühr erheben ?

Bei Gewerbe ist die Umlage von Verwaltungsgebühren durchaus üblich.
Allerdings muss dies mietvertraglich auch vereinbart worden sein.
Hier ist sich die Rechtsprechnung einig, dass § 556 Abs (1) Anwendung findet, obwohl dieser § eigentlich nur Wohnraummietrecht gilt.
Allerdings - der feine Unterschied zur Wohnraummiete - darf vereinbart werden, dass auch andere als in der Betriebskostenverordnung genannte Kostenarten auf den Gewerbemieter umgelegt werden.

z.B. § 556 Abs (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam. gilt definitiv wieder nur für Wohnraummiete

  • Müssen Nebenkosten wie z.b. Sicherheitsdienst schriftlich
    vereinbart sein oder sind diese selbsverständlich von jedem
    Mieter anteilig seiner m² mit zu bezahlen ?

Selbstverständlich bzw. per Gesetz: NEIN
s.o. - nur wenn vereinbart